• 09.04.2019, 13:28:34
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  • OTS0157

Nötige Rahmenbedingungen für die Sicherheit im Amtsverkehr

LH Wallner und LR Gantner stellten überarbeitete Sicherheits- und Notfallpläne für Landesgebäude vor

Utl.: LH Wallner und LR Gantner stellten überarbeitete Sicherheits-
und Notfallpläne für Landesgebäude vor =

Bregenz (OTS) - Infolge des Gewaltverbrechens an der
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn im Februar wurden die
Sicherheitsmaßnahmen in den Landesgebäuden unverzüglich intensiviert
– vor allem durch die Besetzung der Eingangsbereiche mit
Sicherheitspersonal und den Einbau von Metalldetektoren. Auch wurde
beschlossen, die bestehenden Vorgaben – etwa das bereits 2009
erstellte Sicherheitskonzept für das Landhaus – zu überarbeiten und
zu ergänzen. Das Ergebnis liegt nun in Form von Sicherheits- und
Notfallplänen für das Landhaus und die Bezirkshauptmannschaften vor
und wurde von Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat
Christian Gantner im Pressefoyer am Dienstag, 9. April, vorgestellt.
Die aktualisierten Konzepte sollen auch im Gesetz über das Amt der
Landesregierung verankert werden.

Wallner bekräftigte erneut das Ziel, die nötigen Rahmenbedingungen
für größtmögliche Sicherheit im Amtsverkehr zu schaffen und trotzdem
weiterhin eine möglichst offene, bürgernahe Landesverwaltung aufrecht
zu erhalten. "Es geht um den Schutz sowohl der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Landes als auch der Besucherinnen und Besucher der
Landesgebäude. Wir wollen aber den Zugang zu den Dienststellen des
Landes nicht über das im Sinne der Sicherheit notwendige Maß
erschweren", so Wallner.

Personenerkennung und Gepäckröntgenanlagen

Die getroffenen Maßnahmen seien unumgänglich, die Schleusen an den
Eingängen werden daher dauerhaft bleiben. Zusätzlich geplant ist die
Einrichtung einer Personenerkennung bei der Haupteingangskamera, um
das Sicherheitspersonal auf als "gefährlich" oder "aggressiv"
bekannte Personen aufmerksam zu machen. Und voraussichtlich im
September werden im Vorarlberger Landhaus Gepäckröntgenanlagen in
Betrieb genommen, um Taschen, Koffer usw. besser untersuchen zu
können. "Dadurch kann noch besser verhindert werden, dass verbotene
Gegenstände in das Amtsgebäude gebracht werden", sagte Landesrat
Gantner.

Für die Verwahrung solcher Gegenstände stehen im Eingangsbereich
Schließfächer zur Verfügung. Schusswaffen sowie Sprengstoffe und
pyrotechnische Artikel, aber auch Spielzeugwaffen und Nachbildungen
dürfen dort generell nicht deponiert werden. Andere Gegenstände, die
schwere Verletzungen verursachen, sowie Sprays und Flüssigkeiten
(Ausnahme Getränke) müssen von den Besucherinnen und Besuchern
eigenständig im Schließfach hinterlegt werden.

Gantner verwies darüber hinaus auf zahlreiche
Sicherheitsvorkehrungen, die bereits in den vergangenen Jahren
eingeführt und nun zum Teil weiter ausgedehnt werden. Dazu zählen die
Notfallkoordination durch einen diensthabenden
Einsatzbereitschaftsdienst, Alarmserver und Alarmtaster an den
Arbeitsplätzen sowie die im Landhaus heuer in Betrieb genommene
Videoüberwachung.
Zusätzliche bauliche Adaptierungen

Für die Überarbeitung der Sicherheitskonzepte wurden das Landhaus
und die BH-Gebäude eingehend begutachtet. Neben den bereits
verwirklichten Maßnahmen werden insbesondere noch an den BH Dornbirn,
Feldkirch und Bludenz noch größere bauliche Adaptierungen
erforderlich sein. Außer an den Eingangsbereichen werden auch im
Gebäudeinneren zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen vorgenommen. In
weiterer Folge sollen die Notfallpläne (verschiedene Szenarien,
Bombendrohung, Evakuierung, Amoklauf etc.) noch im Detail erarbeitet
bzw. präzisiert werden.

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