• 06.04.2019, 14:49:01
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  • OTS0054

BFA: Klarstellung zu Festnahme eines Fremden in Salzburg

Bereits wiederholt illegale Einreise und fehlende Mitwirkung des Gambiers

Utl.: Bereits wiederholt illegale Einreise und fehlende Mitwirkung
des Gambiers =

Wien (OTS) - Wie in mehreren Medien berichtet wird, handelt es sich
bei dem am Freitag festgenommenen gambischen Staatsangehörigen um
einen Fremden, jedoch um keinen Asylwerber. Die Festnahme wurde auf
Basis der vorhandenen rechtlichen Grundlagen durchgeführt und die
verhängte Schubhaft dient der Umsetzung einer rechtsstaatlichen
Entscheidung. Es wird eine Überstellung nach Italien erfolgen – und
nicht nach Gambia.

Der Betroffene war in den vergangenen beiden Jahren bereits mehrfach
aufgrund der Zuständigkeit Italiens laut Dublin-Verordnung nach
Italien überstellt worden. Trotzdem ist er wiederholt illegal ins
Bundesgebiet eingereist. Nachdem das Bundesamt für Fremdenwesen und
Asyl vom neuerlichen illegalen Aufenthalt Kenntnis erlangte, wurde
der Fremde im Zuge einer Einvernahme erneut aufgefordert, seiner
Ausreiseverpflichtung nachzukommen.

Allen Beteiligten war also der mehr als unsichere Aufenthalt des
Gambiers in Österreich bewusst. Trotz zahlreicher Aufforderungen
seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zeigte der Fremde
keinerlei Kooperationsbereitschaft und kam seiner Verpflichtung zur
Mitwirkung nicht nach. Ihm muss klar gewesen sein, dass auch eine
Eheschließung an seinem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen
Konsequenzen nichts ändert.

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