- 05.04.2019, 10:49:10
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Überstunden: Angestellte bekam mithilfe AK 6.300 Euro nachbezahlt
Regelmäßig 12-Stunden-Tage - Anderl: „Das 12-Stunden-Tag-Gesetz muss weg“
Utl.: Regelmäßig 12-Stunden-Tage - Anderl: „Das
12-Stunden-Tag-Gesetz muss weg“ =
Wien (OTS) - Als Frau P. (32) im September 2017 frisch als
Assistentin der Geschäftsführung bei einer internationalen
Eventagentur in der Wiener Niederlassung anfing, war sie voller
Tatendrang. Sie sperrte zwischen 7 und 7.45 Uhr das Büro auf und
arbeitete oft regelmäßig mehr als 10 Stunden pro Tag, teilweise sogar
mehr als 12 Stunden und bis Mitternacht. Anders war das Arbeitspensum
nicht zu schaffen. Ihre Zustimmung zur 12-Stunden-Arbeit wurde nie
eingeholt. Mithilfe der AK forderte sie 193 offene Über-stunden ein.
Erst nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens durch die AK beglich
der Arbeitgeber seine Schuld und zahlte knapp 6.300 Euro. AK
Präsidentin Renate Anderl sagt: „Für manche Arbeitgeber ist es
einfach ein Geschäftsmodell, ihren ArbeitnehmerInnen überlange
Arbeitszeiten aufzuhalsen und Leistung einzufordern, ohne zu zahlen.
Ich fordere: Weg mit dem 12-Stunden-Tag-Gesetz, keine Verfallsfristen
bei Überstunden mehr und ein Überstunden-Duplum: Wer vorsätzlich und
wiederholt Überstundenentgelt nicht bezahlt, soll künftig das
Doppelte zahlen müssen!“
Frau P. arbeitete nicht nur regelmäßig 10 Stunden und mehr am Tag.
Nach Dienstende oder wenn sie frei hatte wurde sie auch ständig am
Firmenhandy angerufen. „Ich habe ein paar Mal gesagt, dass ich das
nicht mehr schaffe“, erzählt sie. Obwohl eine monatliche
Überstundenpauschale von 20 Stunden vereinbart war, reichte diese
nicht aus, um die geleisteten Überstunden abzudecken. Frau P.
forderte die offenen Überstunden mehrmals ein, jedoch: „Es hat immer
geheißen, dass es im Sommer, wenn weniger zu tun ist, Zeitausgleich
gibt.“
Aber stattdessen gab es nur noch mehr Arbeit: In einem Monat im
Sommer leistete Frau P. 95 Überstunden. Im Urlaub wurde sie erst
täglich angerufen, dann musste sie den Urlaub abbrechen. Das war der
Moment, als es Frau P. einfach gereicht hat: Nach gut einem Jahr
beendete Frau P. das Arbeitsverhältnis und forderte den Arbeitgeber
erst drei Mal schriftlich auf, die offenen Überstunden auszubezahlen
– keine Reaktion. Im Dezember wandte sie sich an die AK Wien, die den
Arbeitgeber noch einmal schriftlich zur Zahlung der offenen
Überstunden aufforderte. Auch dieses Schreiben blieb unbeantwortet.
Die Arbeitnehmerin beschritt mithilfe der AK den Rechtsweg und klagte
den offenen Betrag beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Einen Tag vor
dem Gerichtstermin ging der Arbeitgeber dann doch auf das
Vergleichsangebot ein und bezahlte 6.300 Euro an offenen Überstunden.
SERVICE: AK Zeitspeicher & Arbeitszeitkalender
Im Streitfall sind regelmäßige, aktuelle und minutengenaue
Arbeitszeitaufzeichnungen vor Gericht wichtig, wenn es um das
Einfordern unbezahlter Überstunden geht. Dass der Arbeitgeber sie
abzeichnet, ist nicht zwingend notwendig.
+ www.ak-zeitspeicher.at oder integriert in die AK App „Frag uns!“ im
AppStore oder auf Google Play. Alle Daten bleiben selbstverständlich
anonym!
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