• 28.03.2019, 10:37:24
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  • OTS0086

Jarolim: SPÖ-Antrag für Strafbestimmung bei heimlichen Nacktaufnahmen auch ohne Veröffentlichung

„Nacktaufnahmen ohne Einwilligung sind massiver Eingriff in die Selbstbestimmung“

Utl.: „Nacktaufnahmen ohne Einwilligung sind massiver Eingriff in
die Selbstbestimmung“ =

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bringt heute im
Nationalrat einen Entschließungsantrag ein, der eine neue
Strafbestimmung für das Anfertigen von Nacktfotos ohne Einwilligung
der Betroffenen einfordert. Auslöser für die Initiative der SPÖ ist
der Fall eines Fußballtrainers einer Frauen-Mannschaft in
Niederösterreich, dem nach dem heimlichen Filmen von Spielerinnen in
der Umkleidekabine keine Anklage droht. „Offenbar gibt es hier eine
Gesetzeslücke, die wir schließen müssen. Ich fordere den
Justizminister auf, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag
vorzulegen“, so Jarolim. ****

„Es kann nicht sein, dass es strafrechtlich folgenlos bleibt, wenn
man so in die Intimsphäre eines Menschen eingreift – auch wenn die
Aufnahmen nicht veröffentlicht wurden“, so Jarolim. „Einen Menschen
nackt ohne dessen Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren ist
ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung. Eine neue
strafrechtliche Norm könnte deshalb im Abschnitt des
Strafgesetzbuches zu ‚Strafbare Handlungen gegen die Freiheit‘
verankert werden“, heißt es im SPÖ-Antrag.

Notwendig sei auch eine Abgrenzung zu bestehenden strafrechtlichen
Bestimmungen (etwa betreffend pornographische Darstellungen
Minderjähriger). Auch sollten nur Fälle erfasst werden, die wirklich
strafwürdig sind. So könnte die neue Gesetzesstelle etwa eine Passage
enthalten wie z.B. „…und damit die Menschenwürde des/der Betroffenen
erheblich beeinträchtigt wurde“. Der SPÖ-Antrag wird nun im
Justizausschuss weiter behandelt. (Schluss) ls/ah/mp

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK

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