Die verantwortlichen Leiter von 14 Bezirkswahlbehörden wurden von der Finanzprokuratur zur Anerkennung ihrer Ersatzpflicht aufgefordert.
Utl.: Die verantwortlichen Leiter von 14 Bezirkswahlbehörden wurden
von der Finanzprokuratur zur Anerkennung ihrer Ersatzpflicht
aufgefordert. =
Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hatte am 1.7.2016 den zweiten
Wahlgang zur Bundespräsidentenwahl 2016 vom 22.5.2016 unter anderem
wegen gravierender Rechtswidrigkeiten in 14 von 113
Bezirkswahlbehörden aufgehoben. Durch die dadurch erforderliche
Wiederholung des zweiten Wahlgangs sind, wie der Rechnungshof
festgestellt hat, nicht nur den Gemeinden und Ländern sondern auch
dem Bund Mehraufwendungen in Höhe von zumindest 8,47 Millionen Euro
entstanden. Diese Mehraufwendungen stellen einen Schaden der Republik
Österreich dar, der nach den Bestimmungen des
Organhaftpflichtgesetzes und unter Berücksichtigung der Judikatur des
Obersten Gerichtshofes gegen die für die rechtswidrigen Vorgänge
verantwortlichen Personen geltend zu machen ist.
Zur Wahrung dieser Ersatzansprüche hat die Finanzprokuratur als
Rechtsvertreter der Republik heute die verantwortlichen Leiter der 14
Wahlbehörden, in denen es bei der Auszählung der abgegebenen
Wählerstimmen zu den Rechtsverstößen gekommen war, zur Anerkennung
ihrer Ersatzpflicht nach dem Organhaftpflichtgesetz aufgefordert. Es
handelt sich dabei um politisch bestellte Funktionäre und berufsmäßig
ernannte Leiter von Verwaltungsbehörden.
Betroffen sind die im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom
1.7.2016 genannten Bezirkswahlbehörden.
Gegen die Beisitzer dieser Wahlbehörden werden keine Ersatzansprüche
erhoben, da die rechtswidrigen Vorgänge bei der Auszählung der
Wählerstimmen in den 14 Bezirkswahlbehörden durch die Leiter dieser
Wahlbehörden verhindert hätten werden können und von diesen zu
verantworten sind.
Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur: „Nach dem
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hätten die von den
Aufforderungen Betroffenen die gravierenden Rechtsverletzungen ihrer
Wahlbehörde leicht erkennen und verhindern können. Es ist nochmals
allen Wahlleitern zu danken, die ihre Aufgabe gewissenhaft und
sorgfältig erfüllt haben.“
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN