• 25.03.2019, 10:18:59
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  • OTS0045

ÖAMTC: Geänderte Regeln zur Kindersicherung im Auto – und was im europäischen Ausland gilt

Gurtsicherung ab 135 cm Körpergröße ausreichend – Mobilitätsclub empfiehlt trotzdem Sitzerhöhung, im Ausland liegt Grenze oft bei 150 cm

Utl.: Gurtsicherung ab 135 cm Körpergröße ausreichend –
Mobilitätsclub empfiehlt trotzdem Sitzerhöhung, im Ausland
liegt Grenze oft bei 150 cm =

Wien (OTS) - Im Zuge der 36. Novelle des österreichischen
Kraftfahrgesetzes wurden die Bestimmungen zur Kindersicherung im Auto
kürzlich geändert: "Ab sofort ist für Kinder ab einer Größe von 135
cm – statt bisher ab 150 cm – die Sicherung mit dem serienmäßigen
Dreipunktgurt ausreichend. Die bisherige Ausnahmeregelung wird somit
zum Standard", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Wir empfehlen
für einen optimalen Gurtverlauf trotzdem ein etabliertes
Rückhaltesystem, also eine Sitzerhöhung, zu verwenden." Kinder, die
kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine ihrem Gewicht und ihrer
Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung. Bei Verstößen gegen die
Kindersicherungsbestimmungen droht hierzulande neben einer Strafe bis
5.000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Etwas anders sind die Regeln im europäischen Ausland: "Fast alle
Nachbarländer legen die Grenze für die alleinige Verwendung des
Sicherheitsgurts bei 150 cm Körpergröße fest. Auch deswegen sollte
man die betreffenden Kinder weiterhin mit einer Sitzerhöhung
befördern", empfiehlt Pronebner. Sie kennt die Details zur
Kindersicherung im Ausland:

* Italien: Kinder unter neun Kilo müssen in einem
rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Kinder zwischen
neun und 36 kg und kleiner als 150 cm benötigen einen Gewicht und
Größe entsprechenden Kindersitz. Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze
in Italien mit einem Alarm ausgestattet sein, der ein Vergessen von
Kindern im Fahrzeug verhindern soll. Die Pflicht gilt nur für in
Italien zugelassene Fahrzeuge. Achtung Mietwagenfahrer: "Die
Verantwortung für die richtige Ausstattung des Fahrzeuges trägt zwar
der Vermieter, die Diskussion mit der Exekutive bleibt aber dem
Touristen", so die ÖAMTC-Juristin. "Daher ist es ratsam, vorab zu
klären, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet ist."

* Kroatien: Kinder bis 150 cm benötigen einen entsprechenden
Kindersitz. Größere Kinder sind mit dem Sicherheitsgurt und einer
Sitzerhöhung zu sichern. Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht auf
dem Motorrad befördert werden.

* Tschechien: Kinder unter 36 kg und unter 150 cm benötigen einen dem
Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.

* Ungarn: "Kinder unter 150 cm müssen mit einem Kinderrückhaltesystem
transportiert werden. Fährt ein Kind mit mindestens 135 cm auf der
Rückbank mit, genügt – wie auch in Österreich – der Sicherheitsgurt",
sagt Pronebner.

* Deutschland: Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 150 cm
müssen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen transportiert werden. Für
Kinder ab drei Jahren genügt ausnahmsweise der "normale" Gurt, sofern
die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch ein
Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht
möglich ist.

* Schweiz: In der Schweiz müssen Kinder – wie in Deutschland – bis
zum Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 150 cm in einem
entsprechenden Kindersitz befördert werden.

* Frankreich: "Kinder bis zehn Jahre benötigen einen dem Gewicht und
der Größe entsprechenden Kindersitz. Bei Missachtung der
Sicherungspflicht fällt eine Strafe von 135 Euro an", weiß die
ÖAMTC-Juristin.

* Slowenien: Kinder unter 150 cm benötigen einen dem Gewicht und der
Größe entsprechenden Kindersitz. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen
kostet 120 Euro.

ECE-Prüfzeichen als EU-weites "Gütesiegel" – Kindersitz vorn
nur "ohne" Airbag

Europaweit müssen Kindersitze ein ECE-Prüfzeichen vorweisen. Viele
Länder Europas schreiben Kindersitze mit mindestens ECE-Regelung Nr.
44/03 (oder nachfolgend) vor. Parallel dazu besteht seit einigen
Jahren die Kindersitznorm ECE R129, auch "i-Size" genannt. Diese soll
künftig als einziger europäischer Standard für Kinderautositze gelten
– mit dem Ziel, die Sicherheit auf ein Optimum auszuweiten. So dürfen
Kinder bis ca. 15 Monate nur noch rückwärtsgerichtet befördert
werden. "In nahezu allen Ländern Europas gleich geregelt ist die
Verwendung von nach hinten gerichteten Kindersitzen auf dem
Beifahrersitz. Diese sind nur zulässig, wenn der Beifahrerairbag
deaktiviert ist", weiß die Expertin.

Größe und Gewicht entscheiden über richtigen Sitz – Beratung
am Stützpunkt

"Welches Rückhaltesystem geeignet ist, richtet sich insbesondere
nach Größe und Gewicht des Kindes. Daher sollte man den Sitz vor dem
Kauf mit dem Kind gemeinsam ausprobieren", rät Pronebner.
Umfangreiche Beratung zu Kindersitzen erhält man an den Stützpunkten
des Mobilitätsclubs.

Der ÖAMTC führt in Zusammenarbeit mit den Schwesterclubs jährliche
Vergleichstests gängiger Kindersitz-Modelle auf dem europäischen
Markt durch. Die detaillierten Testergebnisse,
Verkehrserziehungsprogramme sowie viele Hinweise zur sicheren
Mobilität von Kindern findet man unter www.oeamtc.at/kinder.

Aviso an die Redaktionen: Ein Foto zu dieser Aussendung ist unter
www.oeamtc.at/presse abrufbar.

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