• 21.03.2019, 16:12:54
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  • OTS0211

SP-Hundsmüller zu Polizeikosten: „Verursacherprinzip stellt jede Großveranstaltung infrage“

Messen, Laufevents, Skirennen, etc. stünden mit vorliegendem Antrag vor dem Ende

Utl.: Messen, Laufevents, Skirennen, etc. stünden mit vorliegendem
Antrag vor dem Ende =

St. Pölten (OTS) - Bzgl. des Tagesordnungspunktes im NÖ Landtag zur
Verrechnung von Kosten bei polizeilichen Großeinsätzen, nahm der
Klubobmann und Sicherheitssprecher der SPÖ NÖ, LAbg. Reinhard
Hundsmüller, Stellung: „Die NÖ Sozialdemokratie hat sich mit dem
Thema intensiv auseinandergesetzt und ist letztendlich zum Schluss
gekommen, dass die Folgen des ÖVP-Antrages in seiner gesamten
Dimension unabsehbar sind und nicht zu prognostizierende Auswirkungen
finanzieller Natur auf verschiedenste Veranstalter haben würden, bei
welchen die Polizei zu Sicherungs- und Ordnungsdiensten eingesetzt
ist.“

Die Grenze zwischen öffentlicher Sicherheit und privater
Veranstaltung zu Erwerbszwecken sei fließend und bedürfe einer
eingehenden Diskussion und tieferer Betrachtung, so Hundsmüller
weiter: „Wenn die ÖVP bei den Kosten eines Polizeieinsatzes nach dem
Verursacherprinzip vorgehen möchte und bereits soweit denkt, dass
bspw. Vorfeldsicherungen und Fanbegleitungen bei Fußballspielen dem
Veranstalter vorgeschrieben werden sollen, so würde sich jegliche
Sportveranstaltung ad absurdum führen und geht nach unserem
Verständnis eindeutig zu weit. Großveranstaltungen, wie zum Beispiel
das Air Race, die Weltcuprennen am Semmering, der Wachau-Marathon
aber auch Messeveranstaltungen wie die Tullner oder die Wieselburger
Messe bedürfen weitreichender polizeilicher Verkehrsmaßnahmen im
Vorfeld, deren Kosten dann nach Denkart der ÖVP dem ‚Verursacher‘,
nämlich dem jeweiligen Veranstalter vorgeschrieben werden müssten.“

Dass das Land NÖ derartige Events mit Steuergeld fördert und künftig
im Gegenzug polizeiliche Kosten vom Veranstalter zu tragen sein
würden, sei laut Hundsmüller ein Widerspruch in sich, der weiter
ausführte, dass Veranstalter keinen Einfluss darauf haben, in welchen
personellen und materiellen Dimensionen ein Polizeieinsatz
durchzuführen ist: „Dies orientiert sich an der ‚Gefährdungslage‘ und
obliegt allein den Sicherheitsbehörden. Die finanziellen Folgen
jedoch müssten die Veranstalter tragen, wodurch es überhaupt keine
Planbarkeit mehr gäbe. Dass diese polizeilichen Kosten letztendlich
auf Besucher durchschlagen würden, ergibt sich von selbst und würde
zum einen massive Verteuerungen von Eintrittskarten und zum anderen
geringere Besucherzahlen von Veranstaltungen nach sich ziehen.“

Des Weiteren sei es höchst gefährlich, wenn das verfassungsgesetzlich
geschützte Recht der Versammlungsfreiheit dem Verursacherprinzip
ausgesetzt werde: „Denn dann würde niemand mehr eine Demonstration
anmelden und es käme zu Zuständen wie aktuell in Frankreich mit den
‚Gelbwesten‘!“

Aus all diesen Gründen stemmte sich die SPÖ NÖ gegen die Stimmen von
ÖVP und FPÖ und lehnte den Antrag ab. Klubobmann Hundsmüller stellte,
zum Passus im Antrag bzgl. der Leistungseinschränkungen bei den
Dienststellen in NÖ, abschließend klar, dass es nur eine
Bundespolizei gäbe: „Das Polizeiwesen ist keine Landessache. Wir
haben in Österreich eine Bundespolizei und hier gilt es im
Zusammenhang mit den Leistungseinschränkungen auch anzusetzen.
Systemimmanente Leistungseinschränkungen können nur durch zusätzliche
Polizisten vermieden werden. Dafür sind im Bund insbesondere der
FPÖ-Innenminister sowie der ÖVP-Finanzminister zuständig, welcher die
notwendigen Geldmittel zur Verfügung stellen muss. Schluss mit dem
Aushungern unserer Dienststellen und Schluss mit den zwanghaften
generellen Einsparungen im Sicherheitsbereich. Sorgen wir für
Sicherheit in unserem Land – sowohl für unsere Bevölkerung als auch
für diensthabenden Beamtinnen und Beamten. Dieser Umstand muss
oberste Priorität haben!“

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