- 21.03.2019, 10:05:13
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ÖAMTC: Sicherer Start ins neue Drohnenjahr (+ Fotos)
Mobilitätsclub räumt mit den häufigsten Drohnen-Missverständnissen auf
Utl.: Mobilitätsclub räumt mit den häufigsten
Drohnen-Missverständnissen auf =
Wien (OTS) - Mit der warmen Jahreszeit werden auch wieder vermehrt
Drohnen den Himmel über Österreich durchkreuzen. "Vielen
Drohnen-Piloten ist leider immer noch nicht bekannt, dass es für den
Einsatz der unbemannten Fluggeräte aber auch Regeln gibt", weiß
ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Um Drohnenbesitzern viel
Ärger und mitunter auch Kosten zu ersparen, hat er die häufigsten
Missverständnisse rund um das Thema Drohnen zusammengestellt.
* Mit einer kleinen Spielzeugdrohne muss ich beim Fliegen nichts
Besonderes beachten.
Falsch. Auch für handtellergroße Drohnen gilt der Grundsatz, dass
weder Menschen noch Gegenstände in der Nähe gefährdet werden dürfen.
"Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 30 Meter", erläutert der
Experte des Mobilitätsclubs. "Denn ab da fällt die Drohne unter das
Luftfahrtgesetz und es bedarf einer Bewilligung der
Luftfahrtbehörde." In der Nähe von Menschenansammlungen müssen alle
Drohnen jedenfalls am Boden bleiben.
* Mit einer bewilligten Drohne darf ich überall fliegen.
Falsch. Auch wenn die Drohne eine luftfahrtrechtliche Bewilligung
besitzt, muss man Flugverbotszonen bei Flughäfen, militärischen
Einrichtungen oder Krankenhäusern beachten. Am besten immer vor dem
Flug – zum Beispiel mittels der ÖAMTC Drohnen-Info App – informieren.
* Außer dem Luftfahrtgesetz muss ich keinerlei Rechtsvorschriften
beachten.
Falsch. Auch Persönlichkeitsrechte oder Nachbarrechte können bei
unsachgemäßem Gebrauch verletzt werden. Datenschutz spielt ebenfalls
eine Rolle bei Drohnenflügen. "Um etwaigen Haftungsfragen oder
Schadenersatzforderung zu entgehen, hilft es aber meist, den gesunden
Menschenverstand einzuschalten", weiß Hetzendorfer.
* Für private Aufnahmen brauche ich keine luftfahrtrechtliche
Bewilligung.
Falsch. Sobald eine Drohne Foto- oder Filmaufnahmen macht und nicht
als Spielzeug gilt, braucht man eine luftfahrtrechtliche Bewilligung
der Austro Control. Zwingend vorgeschrieben ist auch eine
Drohnen-Haftpflichtversicherung.
* Film- und Fotoaufnahmen darf ich ohne Bedenken veröffentlichen.
Falsch. Wie beim Fotografieren und Filmen am Boden sind auch bei
Luftaufnahmen gewisse Regeln zu beachten. Sobald Personen
identifizierbar sind, muss man sich deren ausdrückliche Genehmigung
einholen. Auch das ausspionieren fremder Grundstücke sowie jeglicher
Eingriff in die Privatsphäre Dritter ist verboten.
* Eine "kleine" Drohne kann bei Hubschraubern oder Flugzeugen sowieso
keinen Schaden anrichten.
Falsch. Sogar Vögel können die Cockpitscheibe eines Helikopters
durchschlagen oder das Triebwerk eines Flugzeuges beschädigen. "Auch
'kleine' Drohnen können große Schäden verursachen und im schlimmsten
Fall auch zum Absturz anderer Luftfahrzeuge führen", warnt
Hetzendorfer.
* Wenn meine Drohne eine luftfahrtrechtliche Bewilligung hat, darf
jeder damit fliegen.
Falsch. Nur bei der Bewilligung eingetragene Piloten dürfen die
Drohne steuern. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
* Wenn ich illegal fliege, habe ich sowieso keine Strafe zu
befürchten.
Falsch. Als Drohnenpilot ist man Teilnehmer am Luftverkehr und muss
sich an das Luftfahrtgesetz halten. Bei Verstößen drohen Strafen bis
22.000 Euro.
* Solange ich kein Flugzeug am Himmel sehe, darf ich so hoch fliegen
wie ich will.
Falsch. Unter der Voraussetzung, dass immer direkter Sichtkontakt zur
Drohne besteht, darf diese bis maximal 150 Meter über Grund geflogen
werden. "Besonders im Gebirge ist das aber oft schwer abzuschätzen
und daher große Vorsicht geboten", sagt Hetzendorfer. "Sobald sich
ein bemanntes Luftfahrzeug nähert, ist die Drohne sofort zu landen."
* Mit einer bewilligten Drohne darf ich auch im Urlaub/Ausland
problemlos fliegen.
Falsch. Andere Länder – andere Drohnengesetze. Die österreichische
Bewilligung gilt nur für den österreichischen Luftraum. Darum sollte
man sich rechtzeitig über die Rechtsvorschriften in anderen Ländern
informieren.
* Eine fremde Drohne über meinem Garten darf ich selbst vom Himmel
holen.
Falsch. Ob mit Schrotflinte, Gartenschlauch oder Wurfgeschossen –
Selbstjustiz in Form von Sachbeschädigung im Fall einer
Drohnensichtung, auch zum Schutz der eigenen Privatsphäre, ist
jedenfalls verboten. "Entdeckt man den Piloten, hilft es meist den
Dialog zu suchen", rät der Drohnenexperte des Mobilitätsclubs. "Als
letzte Möglichkeit gegen beratungsresistente Eindringlinge hilft nur
noch eine Besitzstörungsklage."
Alle wichtigen Informationen sowie hilfreiche Tipps und Tricks für
ein sicheres Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info
App für Android und iOS. Theoretische Grundlagen und ausreichend
Praxis erhält man bei den Drohnen-Flugtrainings in den
Fahrtechnikzentren des ÖAMTC. Anmeldung unter
www.oeamtc.at/fahrtechnik. Nähere Infos zum Thema "Safety First im
Luftraum" und dem ÖAMTC Drohnen-Sicherheitspaket findet man unter
www.oeamtc.at/drohnen.
Fotos zu dieser Aussendung findet man unter www.oeamtc.at/presse.
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