• 19.03.2019, 12:04:44
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  • OTS0107

ÖÄK-Mayer: Notarzteinsätze von Ärzten in Ausbildung haben freiwillig zu erfolgen

Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer setzt sich für den Schutz von Ärzten in Ausbildung ein.

Utl.: Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer setzt sich für
den Schutz von Ärzten in Ausbildung ein. =

Wien (OTS) - Die Novelle des Ärztegesetzes, welche am 18.03.2019
kundgemacht wurde, regelt auch die Notärzteaus- und –weiterbildung,
sowie die Teilnahme an notärztlichen Einsätzen neu. Ursprünglich
sollte mit der Notarztreform die Weiterbildungsqualität durch eine
klare Regelung der zu vermittelnden Kompetenzen verbessert werden.
„Nach der nunmehr in Kraft getretenen Ärztegesetznovelle haben Ärzte
in Ausbildung nach 33 Monaten die Möglichkeit, Einsätze im Rahmen
krankenanstalten-angebundener organisierter Notarztdienste zu
übernehmen, ohne ius practicandi“, sagt Harald Mayer, Obmann der
Bundeskurie der angestellten Ärzte und Vizepräsident der
Österreichischen Ärztekammer.

„Es ist denkbar, dass aus Ersparnisgründen auf Ärzte in Ausbildung
von Seiten ihrer Arbeitgeber Druck ausgeübt werden könnte, eine
notärztliche Tätigkeit übernehmen zu müssen. Wir fordern daher, dass
Ärzte in Ausbildung freiwillig entscheiden dürfen, ob sie sich für
notärztliche Einsätze entsprechend kompetent fühlen, in kürzester
Zeit komplexe und schwerwiegende medizinische Entscheidungen treffen
zu können“, sagt Mayer. Es geht dem ÖÄK-Vizepräsidenten um den Schutz
der Ärzte in Ausbildung. (aj)

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