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AK Rechtsschutz: Uni-Angestellte bekam 12 Jahre nur befristete Arbeitsverträge

AK Präsidentin Anderl: „Weg mit den Kettenarbeitsverträgen!“

Wien (OTS) - Ein besonders krasser Fall von prekärer Beschäftigung aus dem AK Rechtsschutz liegt derzeit beim Europäischen Gerichtshof:
Eine Chemikerin arbeitete knapp 12 Jahre lang an einer Universität in der Forschung. Jedes Jahr musste sie darum bangen, dass ihr Arbeitsvertrag für ein weiteres Jahr verlängert wird. Nach 12 Jahren hieß es schließlich: „Es ist kein Geld mehr da.“ Und der Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert. Seit 2014 ist die nunmehr 54-Jährige auf Arbeitssuche, doch sie blitzte überall ab: „Ich bin den Arbeitgebern wohl zu alt und zu teuer“, sagt sie bitter. AK Präsidentin Renate Anderl kritisiert die Praxis der Befristungen:
„Weg mit den Kettenarbeitsverträgen! Die neoliberale Uni geht voll auf Kosten von Beschäftigten und Studierenden: Die dauernde Unsicherheit über die eigene berufliche Zukunft zermürbt. Der Fall der Forscherin, die sich an den AK Rechtsschutz gewandt hat, liegt jetzt beim Europäischen Gerichtshof.“

Die betroffene Forscherin war ab 2002 im selben Fachbereich an einer Wiener Universität tätig, teils in Vollzeit, teils in Teilzeit. Die Arbeit an der Universität sei sehr interessant gewesen. „Deswegen bin ich geblieben und habe immer gewartet und gehofft.“ Die Unsicherheit über die eigene berufliche Zukunft erschwerte ihr auch die Gründung einer Familie. Nach der Geburt ihres Kindes hatte sie Angst, ihren Job zu verlieren und kehrte deswegen so schnell wie möglich nach einem Jahr wieder zurück. Sie bekam vorerst nur einen „freien Dienstvertrag“, der aber in Wahrheit, wie das Gericht feststellte, ebenso wie die anderen befristeten Verträge ein Arbeitsvertrag war. 2014 sagte ihr Vorgesetzter, dass die sogenannten Drittmittel – private Gelder, aus denen die Universitäten vieles an Forschung finanzieren müssen – nicht mehr ausreichten, um ihren Vertrag ein weiteres Mal zu verlängern. Sie suchte Hilfe bei der AK und klagte auf Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen ist laut Universitätsgesetz nur eine begrenzte Zeit lang erlaubt. Sonst entsteht ein unzulässiger Kettenarbeitsvertrag, der in Wirklichkeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist. Bei Vollzeitkräften maximal sechs Jahre, bei Teilzeitkräften maximal acht Jahre. Nur in Ausnahmefällen, wenn es um die Fertigstellung von Projekten geht, sind es zwölf Jahre. Das Gericht erster Instanz ging leider davon aus, dass auch die Befristung über acht Jahre hinaus in diesem Fall sachlich gerechtfertigt war. Das Gericht der zweiten Instanz jedoch griff das Argument der AK auf, dass die für Teilzeit- und Vollzeitkräfte unterschiedlichen Zeitgrenzen, nach denen befristete Arbeitsverhältnisse in ein unbefristetes übergehen, eine mittelbare Diskriminierung von Frauen darstellen. Schließlich arbeiten auch an der Universität überwiegend Frauen in Teilzeit.

Der Fall wurde zurück an das Arbeits- und Sozialgericht Wien verwiesen. Der zuständige Richter sah sich den Fall nochmal grundsätzlicher an und stellte ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof. Der Schlussantrag des Generalanwalts wird für Juni erwartet. Die betroffene Arbeitnehmerin hofft auf einen positiven Ausgang. Sie sagt: „Ich bin seit 2014 arbeitslos. Ich habe mich überall beworben, aber ich bin den Arbeitgebern wohl zu alt und zu teuer.“

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
(+43-1) 501 65 12678
katharina.nagele@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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