• 15.03.2019, 11:26:24
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  • OTS0110

Anderl zu Arbeitsbehörde: „Regierung soll Blockadehaltung aufgeben“

Ablehnung erschwert Kampf gegen Lohn-und Sozialdumping

Utl.: Ablehnung erschwert Kampf gegen Lohn-und Sozialdumping =

Wien (OTS) - „Es ist aus meiner Sicht völlig unverständlich, dass die
Regierung die Zustimmung zur EU-Arbeitsbehörde verweigert, denn diese
wäre ein wirkungsvolles Instrument im Kampf gegen Lohn- und
Sozialdumping“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. „Österreich
ist aufgrund seiner geografischen Lage besonders stark von Lohn- und
Sozialdumping betroffen. Die EU-Arbeitsbehörde könnte einen wichtigen
Beitrag zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes leisten. Angesichts
der Tatsache, dass die Regierung rigoroses Vorgehen gegen
Sozialbetrug fordert, kann ich diese Ablehnung nicht nachvollziehen.
Im Interesse der arbeitenden Menschen in diesem Land fordere ich die
Bundesregierung auf, den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping zu
unterstützen und den 3-Punkte-Plan der AK im Kampf gegen Lohn- und
Sozialdumping umzusetzen.“

Laut Sozialministerium enthalte der Kompromisstext für die
EU-Arbeitsbehörde „überschießende Bestimmungen“. Die AK Präsidentin
dazu: „Offenbar hat der Schutz der österreichischen ArbeitnehmerInnen
vor Lohn- und Sozialdumping für die Regierung nicht die Priorität,
die aus Sicht der AK notwendig wäre.“

Der 3-Punkte-Plan der Arbeiterkammer gegen Lohn- und Sozialdumping:

1. Mehr Personal für die Kontrollbehörden!
Kontrollen sind aus AK Sicht das effektivste Mittel um den Druck auf
die Arbeitsbedingungen in Österreich durch Lohn- und Sozialdumping
einzudämmen - wenn Unternehmen tatsächlich mit den Kontrollen rechnen
müssen! Dazu braucht es ausreichend Personal.

2. Europarechtskonforme Sicherheitsleistung:
Bisher musste der Auftraggeber bei Verdacht auf Lohn- und
Sozialdumping einen Teil des Werklohns bei der Behörde als Sicherheit
für eine allfällige Verwaltungsstrafe hinterlegen, bis die Vorwürfe
gegen den Auftragnehmer geklärt waren. Dass dies rein auf Verdacht
geschieht, hat der Europäische Gerichtshof als „überschießend“
beurteilt. Die Regierung kann die Sicherheitsleistung aber ganz
leicht europarechtskonform gestalten: Und zwar so, dass für die
Sicherheitsleistung die Behörde erst eine Vorabentscheidung trifft,
ähnlich wie eine einstweilige Verfügung im Zivilrecht.

3. Subunternehmerketten einschränken:
Die Beschränkung der Subunternehmerkette bei öffentlichen Aufträgen
ist leicht umzusetzen. Im privaten Bereich würde eine
Generalunternehmerhaftung greifen, wie es sie in Deutschland längst
gibt: Der erste Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Bezahlung
der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge und kann die Verantwortung
nicht auf Subsubsubunternehmen abwälzen, die dann entweder
zahlungsunfähig werden oder ihren Sitz im EU-Ausland haben, wo sie
nur schwer belangt werden können.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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