- 09.03.2019, 09:19:24
- /
- OTS0005
ÖAMTC: Ab Montag dürfen in zwei Fällen die Hände weg vom Lenkrad
Ablenkende Tätigkeiten wie telefonieren bleiben jedoch verboten
Utl.: Ablenkende Tätigkeiten wie telefonieren bleiben jedoch
verboten =
Wien (OTS) - Mitte der vergangenen Woche wurde im Bundesgesetzblatt
die seit längerer Zeit erwartete Novelle zur Verordnung über das
automatisierte Fahren veröffentlicht. In Kraft tritt diese mit
Montag, 11. März, 0 Uhr. "Damit dürfen zwei serienmäßige
Assistenzsysteme von allen Autofahrern verwendet werden", erläutert
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Einerseits erlaubt die Verordnung
das freihändige Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit
'Autobahnassistent mit automatischer Spurführung', andererseits das
automatische Einparken mit Einparkassistent."
Im Detail sieht die Novelle vor, dass auf Autobahnen und
mautpflichtigen Schnellstraßen eine Kombination aus
Spurhalteassistent und Abstands-Tempomat aktiviert sein darf. Dabei
dürfen auch die Hände vom Lenkrad genommen werden. "Allerdings muss
man sofort eingreifen können, wenn eine unerwartete Situation
auftritt", führt Hoffer aus. "Daher bleiben ablenkende Tätigkeiten,
wie zum Beispiel das Bedienen eines Mobiltelefons, verboten." Auch in
Baustellenbereichen darf das System nicht verwendet werden. In diesem
Zusammenhang befürchtet der ÖAMTC-Jurist allerdings, dass künftig
noch mehr Autofahrer auf Mittelspuren unterwegs sein werden, da man
auf der rechten Fahrspur im Normalfall immer wieder eher langsamere
Fahrzeuge vor sich hat. "Genau für diese – Lkw und Busse – kann der
Autobahnassistent beim Hintereinanderfahren auf Autobahnen aber
durchaus eine große Hilfe sein", erklärt Hoffer.
Aber auch beim automatischen Einparken dürfen ab Montag die Hände vom
Lenkrad genommen werden. "Aber nicht nur das. Man darf nun sogar
aussteigen und von außen beobachten, wie sich das Fahrzeug in die
Parklücke schiebt", erläutert der stellvertretende Cheftechniker des
Mobilitätsclubs, Friedrich Eppel. "Bei unerwarteten Situationen muss
man den Vorgang aber sofort abbrechen – wenn man sich außerhalb des
Fahrzeuges befindet, mittels Fernsteuerung oder Handy-App." Der
Einparkassistent darf prinzipiell bei Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen
höchstzulässigem Gesamtgewicht verwendet werden. Wenn der
Systemhersteller auch den Betrieb mit Anhängern zulässt, darf auch
damit automatisiert eingeparkt werden. Sinngemäß gilt das Gleiche
auch für das Ausparken. Die Maximalgeschwindigkeit beträgt in beiden
Fällen immer 10 km/h.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAC






