• 27.02.2019, 11:45:58
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  • OTS0136

LH-Stv. Pernkopf begrüßt Vorstoß durch „Biomasse-Grundsatzgesetz“ von BM Köstinger

Niederösterreich wird Landesgesetz zur Biomasse-Rettung schnellstmöglich umsetzen

Utl.: Niederösterreich wird Landesgesetz zur Biomasse-Rettung
schnellstmöglich umsetzen =

St. Pölten (OTS/NLK) - Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger
hat gestern, Dienstagabend, bekanntgegeben, dass der Entwurf für ein
neues Biomasse-Grundsatzgesetz vorliegt und in vierwöchige
Begutachtung gesandt wird. LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf begrüßt
das rasche Handeln der Ministerin: „Der eingeschlagene Lösungsweg ist
für den Weiterbetrieb der Holzkraftwerke notwendig und ein wichtiger
Schritt für die österreichische Energiewende. Niederösterreich
erzeugt bereits seit 2015 den Strombedarf des gesamten Bundeslands zu
100 Prozent aus Erneuerbarer Energie, die Biomasse trägt einen
beträchtlichen Teil dazu bei. Das Aus für diese Kraftwerke hätte
einen Rückschlag für den Klimaschutz bedeutet, 14 Anlagen könnten
jedoch jetzt gerettet werden. Man muss auch bedenken, dass diese
Biomassekraftwerke allein in Niederösterreich rund 1.300
Arbeitsplätze sichern und daneben auch besonders wichtig für die
Aufarbeitung der Borkenkäfer-Schäden sind.“ Die Übergangslösung hat
das Ziel, Biomasse-Anlagen in ganz Österreich vor dem Aus zu retten,
bis das „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) in Kraft tritt.

Bei dem neuen Anlauf handelt es sich inhaltlich um ein
einfachgesetzliches Grundsatzgesetz und mit einfacher Mehrheit im
Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden. Pernkopf: „Darauf
aufbauend können die Länder dann Ausführungsgesetze beschließen. Wir
in Niederösterreich werden das schnellstmöglich tun, um die
blau-gelbe Energiewende erfolgreich fortzusetzen. Alles andere würde
Biomasse abdrehen und im Gegenzug Kohle- und Atomstrom aufdrehen!“

Das Grundsatzgesetz umfasst, wie auch zuvor die Ökostrom-Novelle,
Ökostromanlagen für feste Biomasse, deren Förderdauer und
Einspeisetarife in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auslaufen bzw.
ausgelaufen sind. Für diese Anlagen werden die Länder dann
Förderungen für drei Jahre vorsehen. Die Höhe des Tarifs ist von der
Landesregierung per Verordnung zu bestimmen.

Büro LH-Stv. Pernkopf, DI Jürgen Maier, Telefon 02742/9005-12704,
E-Mail lhstv.pernkopf@noel.gv.at

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