• 25.02.2019, 13:23:27
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  • OTS0129

SWV NÖ-Kraus: Dem Einheitsgewerbe für Taxi und Mietwagen müssen weitere Maßnahmen folgen

„Es geht um Wettbewerbsfairness für die Taxiunternehmen und ihre MitarbeiterInnen“

Utl.: „Es geht um Wettbewerbsfairness für die Taxiunternehmen und
ihre MitarbeiterInnen“ =

St. Pölten (OTS) - „Die nun konkret werdende Einführung eines
einheitlichen Gewerbes für Taxi und Mietwagen ist ein wichtiger
Schritt für mehr Wettbewerbsfairness im Personenbeförderungsgewerbe.
Zeitgleich müssen aber rasch weitere Maßnahmen gesetzt werden“,
verlangt der Vizepräsident des Sozialdemokratischen
Wirtschaftsverbandes Niederösterreich (SWV NÖ), KommR Herbert Kraus.
„Auch die geplante Schaffung eines flächendeckenden Taxitarifs mit
regionalen Unterschieden muss umgehend verwirklicht werden. Außerdem
sollten alle Taxis mit einem speziellen KFZ-Kennzeichen versehen
werden.“

„Mit einem einheitlichen und gemeinsamen Gewerbe für Taxi und
Mietwagen entsprechend den aktuellen Bestimmungen für Taxiunternehmen
werden klare Regeln und Standards geschaffen. Damit wird
sichergestellt, dass für alle Unternehmen, die Taxi- oder
Mietwagendienste erbringen, also auch Anbieter über
online-Plattformen, dieselben gesetzlichen und sozialrechtlichen
Vorgaben gelten und es zu keiner unfairen Konkurrenzierung von
Taxiunternehmen durch Mietwagen mehr kommt. Und ein flächendeckender
Taxitarif mit regionalen Unterschieden schiebt einem problematischen
Preisdumping den Riegel vor. Dadurch werden vollwertige Arbeitsplätze
abgesichert. Zugleich wird verhindert, dass jene Betriebe, die sich
an rechtliche Vorgaben halten, im Wettbewerb benachteiligt werden.“

„Nun geht es darum, dass das Verkehrsministerium den Änderungsentwurf
zum Gelegenheitsverkehrsgesetz rasch fertigstellt und dieser
möglichst bald beschlossen wird. Dabei muss eines klar sein:
Taxiprüfung muss Taxiprüfung bleiben. Es gibt gute Gründe, warum im
Taxigewerbe sowohl für TaxilenkerInnen als auch für
GewerbeinhaberInnen strenge Anforderungen gestellt werden. Wer
gewerbsmäßig andere Personen befördert, muss besonders hohen
Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Hier darf es keine Abstriche
und auch keine lange Übergangsfrist für die Vereinheitlichung der
beiden Gewerbe geben.“

„Und alle Taxifahrzeuge sollten verpflichtend mit einer
entsprechenden Kennzeichnung in der Nummerntafel versehen werden. Das
jetzt schon gebräuchliche Vormerkzeichen ‚TX‘ sollte im einheitlichen
Gewerbe für Taxi und Mietwagen verpflichtend in allen Regionen zum
Einsatz kommen. Das schafft Rechtssicherheit für Taxiunternehmen und
KundInnen, da dann auf den ersten Blick ersichtlich ist, ob es sich
bei einem Fahrzeug wirklich um ein Taxi handelt“, erklärt Herbert
Kraus.

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