• 25.02.2019, 10:43:57
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  • OTS0063

4.100 Euro weniger Lohn, weil Chefin Ausbildung verschleppte

Anderl: „Ein fauler Trick einer Arbeitgeberin. Der AK Rechtsschutz hat geholfen.“

Utl.: Anderl: „Ein fauler Trick einer Arbeitgeberin. Der AK
Rechtsschutz hat geholfen.“ =

Wien (OTS) - Drei Jahre arbeitete eine junge Frau in Wien bei einer
Zahnärztin im noblen ersten Wiener Gemeindebezirk. Die 23-Jährige
forderte immer wieder ein, die Ausbildung zur zahnärztlichen
Assistentin endlich, wie vereinbart, beginnen zu dürfen. Doch die
Chefin erfand immer neue Ausflüchte und bezahlte sie weiter nur als
zahnärztliche Assistentin in Ausbildung. AK Präsidentin Renate
Anderl: „Das war eindeutig ein fauler Trick von der Arbeitgeberin, um
sich ein Körberlgeld auf Kosten der Arbeitnehmerin zu holen. Der AK
Rechtsschutz hat geholfen: Die Arbeitgeberin musste 4.100 Euro
nachzahlen.“

Die Beklagte bewies vor dem Arbeits- und Sozialgericht einiges an
Einfallsreichtum: Zu-erst behauptete sie, dass der Andrang für den
Kompaktkurs, den die Arbeitnehmerin belegen wollte, zum erstmöglichen
Termin zu groß gewesen sei und es keinen Platz mehr gegeben hätte.
Außerdem sei es üblich, die Ausbildung erst zu beginnen, wenn das
Arbeitsverhältnis bereits ein halbes Jahr gedauert habe. Außerdem
habe die Arbeitnehmerin ja eigentlich sowieso erst den Führerschein
machen wollen und nebenbei – wohl wegen des geringen Gehalts von 695
Euro im Monat für eine zahnärztliche Assistentin in Ausbildung – am
Samstag als Schuhverkäuferin gearbeitet. Als Arbeitgeberin sei sie
sich daher nicht sicher gewesen, ob die Arbeitnehmerin wirklich die
Ausbildung zur Zahnarztassistentin anstrebe.

Gegenüber ihrer Arbeitnehmerin gab die Zahnärztin an, dass zuerst
ihre Kollegin den Theoriekurs besuchen solle. Sie könne nicht zwei
Arbeitskräfte gleichzeitig entbehren. Vor Gericht behauptete die
Arbeitgeberin, sie habe nichts dagegen gehabt, dass beide
gleichzeitig den Kurs besuchen.

Das Arbeits- und Sozialgericht erkannte die Ausführungen der
Zahnärztin aus dem ersten Bezirk als das, was sie waren: Ausflüchte.
Die Zahnärztin verschleppte rechtswidrig den Start der Ausbildung für
die Arbeitnehmerin. Das Gericht entschied, dass die junge Frau für
mindestens ein Jahr bereits als fertig ausgebildete
Zahnarztassistentin arbeiten hätte können – mit dem entsprechend
höheren Gehalt. Daher musste die Zahnärztin nun 4.100 Euro an
entgangenem höheren Entgelt zuzüglich Zinsen an die Arbeitnehmerin
zahlen.

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