1,3 Millionen Euro pro Jahr von 2019 bis 2023
Utl.: 1,3 Millionen Euro pro Jahr von 2019 bis 2023 =
St. Pölten (OTS/NLK) - Das Land Niederösterreich unterstützt die
tierheimbetreibenden Tierschutzvereine Baden, Brunn/Gebirge, Bruck an
der Leitha, Dechanthof, Krems, St. Pölten, Wiener Neustadt und
Ternitz in den Jahren 2019 bis 2023 jährlich mit einer Förderung in
der Höhe von 1,3 Millionen Euro. Diese Fördervereinbarung wurde vor
kurzem auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und
Tierschutz-Landesrat Gottfried Waldhäusl beschlossen.
Der Beschluss über diese Fördervereinbarung sei „ein klares
Bekenntnis des Landes Niederösterreich zum Tierschutz“, betont die
Landeshauptfrau in diesem Zusammenhang. Der Tierschutz habe in
Niederösterreich einen „sehr hohen Stellenwert“, so Mikl-Leitner:
„Die finanzielle Unterstützung ist auch eine Anerkennung für die
großartigen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
unseren Tierheimen und für die wichtige, oft ehrenamtliche Arbeit,
die im Bereich des Tierschutzes geleistet wird.“
Tierschutz-Landesrat Waldhäusl spricht sich für einen „Tierschutz mit
Hausverstand“ aus. Ziel sei eine kurze Verweildauer im Tierheim, auch
wenn es immer wieder Tiere geben werde, die für immer im Tierheim
verbleiben müssen. Angedacht werden sollte auch ein Vergabestopp im
Tierheim etwa vor Weihnachten und Ostern und das Verhindern von
Kofferraumimporten, etwa durch den Kauf eines Tieres beim Züchter
bzw. die Vermittlung durch ein Tierheim, so der Tierschutz-Landesrat.
Für Andrea Specht, Präsidentin des NÖ Tierschutzverbandes, sagt der
emphatische Umgang „mit unseren tierischen Mitgeschöpfen“ viel über
die moralische Haltung einer Gesellschaft aus. Besonders bei
landwirtschaftlich genutzten Tieren gebe es noch einiges zu
verbessern. Specht: „Die Unterstützung unserer Tierheime durch das
Land Niederösterreich ist ein wichtiges Bekenntnis zum Tierschutz.“
Die NÖ Tierschutzvereine gewährleisten im Zusammenwirken mit dem NÖ
Tierschutzverband eine flächendeckende Betreuung für alle
niederösterreichischen Gemeinden. Im Rahmen des in den Satzungen der
Tierschutzvereine verankerten umfassenden Tierschutzgedankens ist es
u. a. deren Aufgabe, Heimtiere bestmöglich zu versorgen. Wesentliche
Aufgabe ist es daher, entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene oder
von Behörden beschlagnahmte oder abgenommene Heimtiere einerseits zu
deren Wohl möglichst unverzüglich zu übernehmen, unter Wahrung aller
bestehenden tierschutzrechtlichen Anforderungen zu verwahren und
diese geeigneten neuen Haltern zu übergeben.
Zusätzlich zur Fördervereinbarung zwischen dem Land Niederösterreich
und dem NÖ Tierschutzverband sowie den tierheimbetreibenden
Tierschutzvereinen erhält der Niederösterreichische Tierschutzverband
mit Sitz in Wiener Neustadt aus Mitteln des Tierschutzes für die
Jahre 2019 bis 2023 eine jährliche Förderung in der Höhe von 159.000
Euro. Diese Gelder sind u. a. für Tätigkeiten zur Verbesserung der
Vermittelbarkeit von Tierheimen, für Beratungs-, Aufklärungs- und
Öffentlichkeitsarbeit sowie erforderliche Investitionen vorgesehen.
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