• 21.02.2019, 18:00:31
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  • OTS0191

Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Anton K a s s e r (VP)
berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten DI Dinhobl u. a.
betreffend nachhaltige Absicherung der medizinischen Nahversorgung
und der Versorgung mit Arzneimitteln in ländlichen Regionen.

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) betonte, dass
Gesundheit erst durch ihre Abwesenheit wahrgenommen werde. Habe man
früher Ärzte-Kassenstellen im ländlichen Raum problemlos besetzen
können, sei das heute nicht mehr möglich. Man habe es verabsäumt,
zeitgerecht die Weichen zu stellen. Mit der steigenden
Lebenserwartung steige auch der Bedarf an medizinischer Versorgung.
Landärzte müssten von ihrer Kernkompetenz auch leben können. Das
Problem müsse nachhaltig gelöst werden. Arzneimittelabgabe und
Arzneimittelverschreibung sollten nicht in einer Hand liegen.
Apotheken, die nicht über eine ausreichende Kundenfrequenz verfügen,
könnten nicht erfolgreich geführt werden.

Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) meinte, in Österreich
gebe es sehr gut ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker. Sie
hätten umfassendes Wissen über Medikamente und Wechselwirkungen. Die
Apotheken müssten gestärkt werden, weil sie einen wesentlichen
Beitrag zur Qualitätssicherung leisten würden. Viele Erkrankungen
entstünden durch falsch eingenommene Medikamente. Die Honorare
sollten erhöht werden, so könne der Beruf als Arzt interessanter
werden. Verordnung und Ausgabe von Medikamenten müssten getrennt
werden, daher werde ihre Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht
zustimmen.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) führte aus, sein
Gemeindearzt betreibe auch eine Hausapotheke. Sein Hausarzt sei auch
seine Vertrauensperson. Der Gemeindearzt am Land erhalte durch die
Hausapotheke ein zusätzliches Einkommen, wodurch der Job attraktiver
werde. Bei dem System mit den Hausapotheken seien die Ärzte und die
Patienten die Gewinner.

Abgeordnete Mag. Kerstin S u c h a n – M a y r (SP) betonte, die
Hausapotheken seien nicht das Allheilmittel. Es brauche ein Bündel an
Maßnahmen, die grundsätzlichen Rahmenbedingungen müssten sich
verändern. Die Selbstständigkeit der Ärzte bringe einen großen
organisatorischen Aufwand mit sich. Die Primärversorgungszentren
sollten viel offensiver angegangen werden. Ihre Fraktion werde diesem
Antrag zustimmen.

Abgeordneter DI Franz D i n h o b l (VP) meinte, dieser Antrag
habe viele Diskussionen nach sich gezogen. Die medizinische
Versorgung sei eine wichtige Aufgabe, die medizinische Nahversorgung
eine große Herausforderung. Die Hausapotheke habe sich bewährt und
viele seien mit diesem System zufrieden. Die öffentlichen Apotheken
müssten erhalten werden, um die medizinische Versorgung
sicherzustellen. Die Tarifgestaltung sei eine wichtige Frage. Er
brachte gemeinsam mit den Abgeordneten Schödinger, Hinterholzer,
Kasser, Kainz und Tanner einen Zusatzantrag betreffend „ärztlicher
Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen“ ein.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von VP, SP und FP mit Mehrheit
angenommen. Der Zusatzantrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Christoph K a u f m a n n MAS (VP) referierte zum
Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2016 – 2017 sowie die
Äußerung der NÖ Landesregierung.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) sagte, der Bericht
sei sehr umfassend, die Zahl der Eingaben hätten sich geringfügig
erhöht. Neu sei die Kompetenz der Volksanwaltschaft bei Entschädigung
von Heimopfern. Seither seien 517 Anträge bei der Rentenkommission
eingebracht worden. Die Frist zur Herstellung der Barrierefreiheit in
den öffentlichen Einrichtungen sei schon lange abgelaufen. Trotzdem
sei die Barrierefreiheit in den öffentlichen Einrichtungen nicht
vollständig erreicht. Im Abschnitt Prüftätigkeit würden im Bericht
viele Beispiele angeführt. Ein Thema sei auch die Sonderkommission
über die Schließung der Heime. Bis heute sei der Bericht unter
Verschluss. Diese Fakten über die Schließung der Heime zu
veröffentlichen, bedeute mehr Transparenz.

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) meinte, die
Volksanwaltschaft vertrete die Bürgerinnen und Bürger. Die Menschen
würden Hilfe suchen, oft seien sie verzweifelt. Viele würden sich von
den Behörden ungerecht behandelt fühlen. Die Bürgerinnen und Bürger
würden sich eine faire und transparente Verwaltung wünschen. Von
dieser Transparenz sei man oft sehr weit entfernt. Sie brachte
gemeinsam mit ihren Fraktionskollegen einen Resolutionsantrag
betreffend Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft auf
die ausgegliederten Rechtsträger im Bereich der kommunalen
Daseinsvorsorge ein.

Abgeordnete Silvia M o s e r (Grüne) bedankte sich bei den
Mitgliedern der Volksanwaltschaft für ihre Tätigkeit. Es gehe um den
Konflikt von Bürgern mit der Behörde. Oft bringe die Einschaltung der
Volksanwaltschaft schon eine Lösung mit sich. Es gebe laut
Volksanwaltschaft zu viele Großheime für Jugendliche. Viele
Mitarbeiterinnen seien in diesen Einrichtungen zu gering
qualifiziert.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) berichtete über Fälle der
Volksanwaltschaft in Hadersdorf, Wildendürnbach, Leobendorf und
Marchegg. Einige Behörden arbeiteten nicht nur langsam, sondern auch
falsch. Der Grund liege in einer mangelnden Aufsicht über die
Gemeinden. Dieses System der Kontrolle diene nicht den Bürgern.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sprach von einem hohen
Stellenwert der Volksanwaltschaft in der Bevölkerung. Sie sei ein
zentrales Kontrollorgan der Republik und ein wichtiger Partner der
Verwaltung. Die 1.268 Beschwerden zeigten, dass in Niederösterreich
der Bedarf für eine Landes-Volksanwaltschaft gegeben sei.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) erinnerte an
die Einladung des Landtages an die Volksanwaltschaft zu einem Dialog.
Die Volksanwaltschaft könne nur Beschwerden feststellen, nicht Akte
aufheben. Zudem gebe es durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Auch der Landtag sei Anwalt der Bevölkerung. Im Land arbeiteten sehr
viele Menschen sehr positiv.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen, der
Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) berichtete zu Antrag gemäß
§ 34 LGO 2001 der Abgeordneten Mag. Tanner und Handler betreffend
lebenslanges Tätigkeitsverbot für verurteilte Sexualstraftäter und
sinnvolle Maßnahmen zur Verschärfung des Strafrechts.

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) eröffnete die
Debatte: Vergehen an wehrlosen Kindern seien die schrecklichsten
überhaupt. Patriarchale Gewaltstrukturen seien widerwärtig. Die Neos
wollten aber echte Lösungen und keine Scheindebatte. Härtere Strafen
brächten nicht den gewünschten Erfolg, klängen nur sehr gut.
Gewaltpräventiv wirkten hingegen höhere Aufklärungsquoten. Man
brauche eine echte Verbesserung der Situation der Opfer und
Aufklärung in der Gesellschaft.

Abgeordnete Vesna S c h u s t e r (FP) antwortete, es gehe um das
Tätigkeitsverbot. Pädophile Pädagogen dürften nach der Haftentlassung
derzeit wieder mit Kindern arbeiten. Diese Regelung greife viel zu
kurz. Wer das in ihn gesetzte Vertrauen derart missbrauche, dem sei
das Vertrauen auf immer zu entziehen.

Abgeordnete Elvira S c h m i d t (SP) wies darauf hin, dass der
gesetzliche Strafrahmen vollkommen ausreichend sei. Die Tendenz gehe
zu einer strengeren Strafpraxis, mit der das Auslangen gefunden
werde. Der Großteil der Delikte passiere im familiären Umfeld. Es sei
wichtig, die Opfer über sämtliche zur Verfügung stehende
Hilfsmaßnahmen zu informieren.

Für den Zweiten Präsidenten Mag. Gerhard K a r n e r (VP) gehört
Kindesmissbrauch zu den schlimmsten und abscheulichsten Verbrechen.
Die Bundesregierung habe, wie im Regierungsprogramm festgelegt, hier
Ergebnisse vorgelegt, mit dem Ziel die Strafen für derartige
Verbrechen zu verschärfen. Es sind ungefähr fünfzig Maßnahmen für
Verschärfungen im Strafrecht und im Sinne des Opferschutzes
vorgesehen. Er ersuchte um Zustimmung des vorliegenden § 34-Antrages.

Der vorliegende Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Josef E d l i n g e r (VP) berichtete zu einem
Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a.
betreffend Änderung des NÖ Spielautomatengesetzes 2011.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos)
kritisierte, dass seine Fraktion keine befriedigende Auskunft zum
vorliegenden Antrag erhalten hätte. Der Erweiterung der Zweckwidmung
der Abgabe werde man zustimmen.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne)
bezeichnete das kleine Glückspiel als überaus gefährlich. Europaweit
verabschiede man sich systematisch vom kleinen Glückspiel, auch
Österreich und Niederösterreich sollte diesem europäischen Trend
folgen. Schließlich handle es sich beim kleinen Glückspiel um eine
„systemische Sucht“. In einem Resolutionsantrag mit ihren
Fraktionskollegen fordert sie ein Verbot des kleinen Glückspiels in
Niederösterreich.

Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) begrüßt die Ausweitung der
Zweckgebundenheit dieser Abgabe auf die Kinder- und Jugendhilfe.
Seine Fraktion werde diesem Antrag zustimmen.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) sagte, dass Süchtige
immer wieder Möglichkeiten fänden, ihrer Sucht nachzugehen und
auszuleben. Man müsse sich deshalb auch fragen, was sich ändern
würde, wenn man das kleine Glückspiel verböte.

Abgeordneter Josef B a l b e r (VP) erinnerte daran, dass diese
Abgabe bisher nur für die Zwecke des Sozialwesens verwendet worden
seien. Informationen des zuständigen Regierungsmitgliedes hätten
gezeigt, dass der Aufwand für die Kinder- und Jugendhilfe
überproportional angestiegen sei. Auch für ihn stelle sich die Frage,
ob man wirklich alles verbieten sollte.

Der vorliegende Antrag wurde mit Mehrheit angenommen, der
Resolutionsantrag der Abgeordneten Krismer-Huber u.a. wurde
abgelehnt.

Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) berichtete zu einem Antrag
mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend
Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997.

Der Antrag wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.

(Forts.)

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