• 20.02.2019, 09:46:51
  • /
  • OTS0040

ÖAMTC: Wie sich Reisende auf einen "harten" Brexit vorbereiten können

Vorsicht bei Urlaubsplanung, Medienberichte verfolgen und britische Botschaft befragen

Utl.: Vorsicht bei Urlaubsplanung, Medienberichte verfolgen und
britische Botschaft befragen =

Wien (OTS) - Während ein geregelter, "weicher" Brexit keine
bedeutenden Auswirkungen für Reisende hätte, ergäben sich im Falle
eines "harten" Brexits teils gravierende Konsequenzen. Nach dem 29.
März würde im Vereinigten Königreich dann kein EU-Recht mehr gelten.
"Reisende sollten daher auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Es
gilt abzuwarten und sich bis dahin immer wieder kurzfristig zu
informieren", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Flugexperten
erwarten zudem Ausfälle und Verzögerungen. "Insgesamt sind
Pauschalreisende, die im Reisebüro oder online buchen, besser
geschützt, da der Veranstalter das Gelingen der Reise in jedem Fall
garantiert", stellt die Expertin des Mobilitätsclubs dar.

"Ratsam für kurzfristige Flugbuchungen ist es, die AGBs der
Airline genau zu lesen – denn eine eventuelle 'Brexit-Klausel' könnte
den entschädigungsfreien Ausfall des Fluges aufgrund des Austritts
vorsehen", sagt die Expertin. "Wer demnächst eine Fernreise plant,
sollte Zwischenstopps in Großbritannien vermeiden. Denn es lässt sich
nicht abschätzen, wie groß das Chaos nach einem Brexit sein wird."
Die Expertin kennt weitere wichtige Details:

* Fluggastrechte: Zwar hat das Vereinigte Königreich angekündigt, die
EU- Fluggastrechte weiterhin zu wahren (genauso die Passagierrechte
von Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden) – Passagiere hätten damit wie
gewohnt Ansprüche bei Verspätung oder Annullierung. "Auf der sicheren
Seite ist man jedoch, wenn man eine Airline bucht, die ihren Sitz in
der EU hat", weiß Pronebner.

* Einreise nach Großbritannien: Dass man nach dem Brexit nur noch mit
Visum einreisen darf, ist unwahrscheinlich. Die EU-Kommission hat
vorgeschlagen, dass britische Staatsangehörige für Kurzaufenthalte
(bis 90 Tage) in der EU kein Visum brauchen – sofern dasselbe für
EU-Bürger, die nach Großbritannien reisen, gilt. "Es empfiehlt sich
aber, rechtzeitig vor der Reise Kontakt mit der britischen Botschaft
in Wien aufzunehmen", so die ÖAMTC-Expertin.

* Anreise mit Auto: Die britischen Behörden haben angekündigt, dass
sich für Besitzer eines EU-Führerscheins auch nach dem Austritt
nichts ändern wird. Das Mitführen eines internationalen Führerscheins
ist nicht notwendig. "War die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte
bisher nur eine Empfehlung, wird sie künftig jedoch zum Muss", weiß
die Juristin. "Außerdem sollten Autoreisende die Bedingungen ihrer
Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherung prüfen, ob
diese auch Schäden im Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt."

EU-Heimtierausweis und Krankenversicherungskarte wären in GB
ungültig

* Reisen mit Haustieren: "Im Falle eines 'harten' Brexits verliert
der EU-Heim¬tier-ausweis¬ ver¬mut¬lich seine Gültigkeit und es
könnten zusätz¬liche vete¬ri¬när¬me¬di¬zi¬ni-sche Doku¬mente
not¬wendig sein", warnt ÖAMTC-Expertin Pronebner. "Es obliegt dem
Vereinigten Königreich, Einfuhrbestimmungen für Tiere aus EU-Ländern
festzulegen. Auch hier gilt: Reisende sollten sich informieren, die
Medienberichterstattung verfolgen bzw. die Botschaft kontaktieren."

* Krankenversicherung: Die Europäische Krankenversicherungskarte
(EKVK) wird von den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos zur
Verfügung gestellt und ist meist auf der Rückseite der e-Card zu
finden. Im Falle eines harten Brexits würde die EKVK jedoch ihre
Gültigkeit verlieren. Dann empfiehlt es sich, eine
Auslandskrankenversicherung abzuschließen – Clubmitglieder sind mit
einem ÖAMTC-Schutzbrief im Falle von Krankheit oder Unfall gut
abgesichert.

* Roaming: "Nach dem Brexit könnten für Reisende, die ihr
österreichisches Mobiltelefon im Vereinigten Königreich nutzen,
wieder Roaming-Gebühren anfallen", sagt die Juristin. "Die
Mobilfunkbetreiber der EU sind jedoch verpflichtet, ihre Kunden über
allfällige Roaming-Kosten bei Reisen nach Großbritannien zu
informieren."

* Zoll: Bei einem "No deal"-Szenario ist die Einführung von
Zollkontrollen wahrscheinlich. Dann muss am Flughafen der "grüne"
Ausgang durch die Zollkontrolle gewählt werden. Außerdem dürfen
Flugreisende aus Großbritannien nur mehr Waren im Wert von 430 Euro
(mit anderen Verkehrsmitteln 300 Euro, für Jugendliche unter 15
Jahren 150 Euro) nach Österreich einführen bzw. unterliegen Waren wie
Tabak und Alkoholika strengeren Beschränkungen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel