AK schlägt 3-Punkte-Plan im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping vor
Utl.: AK schlägt 3-Punkte-Plan im Kampf gegen Lohn- und
Sozialdumping vor =
Wien (OTS) - „Die AK wird ein wachsames Auge darauf haben, dass die
Behörde im Sinne der ArbeitnehmerInnen Lohn- und Sozialdumping
tatsächlich bekämpft. Der Sitz der Behörde soll in Österreich sein,
weil Österreich bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eine
Vorreiterrolle spielt“, fordert AK Präsidentin Renate Anderl. „Im
Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping auf EU-Ebene hat sich die
Bundesregierung nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Umso wichtiger ist
es jetzt, dass sie zumindest in Österreich aktiv wird. Denn es kann
nicht sein, dass Unternehmen einander durch Lohn- und Sozialdumping
auf Kosten der ArbeitnehmerInnen unterbieten. Die AK schlägt hier
einen 3-Punkte-Plan zum Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping vor.“
1. Mehr Personal für die Kontrollbehörden!
Kontrollen sind aus AK Sicht das effektivste Mittel um den Druck auf
die Arbeitsbedingungen in Österreich durch Lohn- und Sozialdumping
einzudämmen - wenn Unternehmen tatsächlich mit den Kontrollen rechnen
müssen! Dazu braucht es ausreichend Personal.
2. Europarechtskonforme Sicherheitsleistung:
Bisher musste der Auftraggeber bei Verdacht auf Lohn- und
Sozialdumping einen Teil des Werklohns bei der Behörde als Sicherheit
für eine allfällige Verwaltungsstrafe hinter-legen, bis die Vorwürfe
gegen den Auftragnehmer geklärt waren. Dass dies rein auf Verdacht
geschieht, hat der Europäische Gerichtshof als „überschießend“
beurteilt. Die Regierung kann die Sicherheitsleistung aber ganz
leicht europarechtskonform gestalten: Und zwar so, dass für die
Sicherheitsleistung die Behörde erst eine Vorabentscheidung trifft,
ähnlich wie eine einstweilige Verfügung im Zivilrecht.
3. Subunternehmerketten einschränken:
Die Beschränkung der Subunternehmerkette bei öffentlichen Aufträgen
ist leicht umzusetzen. Im privaten Bereich würde eine
Generalunternehmerhaftung greifen, wie es sie in Deutschland längst
gibt: Der erste Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Bezahlung
der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge und kann die Verantwortung
nicht auf Subsubsubunternehmen abwälzen, die dann entweder
zahlungsunfähig werden oder ihren Sitz im EU-Ausland haben, wo sie
nur schwer belangt werden können.
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