- 12.02.2019, 15:31:05
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- OTS0174
Datenschutzbehörde beendet Prüfverfahren gegen Post und stellt Rechtsverletzungen fest
Wien (OTS) - Die Datenschutzbehörde hat die Berichte, wonach die
Österreichische Post Aktiengesellschaft (Post) Daten zur
Parteiaffinität verarbeite, zum Anlass genommen, ein amtswegiges
Prüfverfahren einzuleiten.
Das Prüfverfahren hat hervorgebracht, dass die Post tatsächlich im
Rahmen des Gewerbes "Adressverlage und Direktmarketingunternehmen"
mittels statistischer Verfahren u.a. die Parteiaffinitäten von
Personen ermittelt.
Die Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass diese Daten ohne
Einwilligung der betroffenen Personen nicht verarbeitet werden
dürfen. Es wurde angeordnet, diese Datenverarbeitung mit sofortiger
Wirkung zu unterlassen und die Daten zu löschen, sofern im Einzelfall
kein Grund für eine weitere Verarbeitung gegeben ist. Dies könnte
insbesondere der Fall sein, wenn es um die Bearbeitung von
Auskunftsersuchen geht oder tatsächlich eine Einwilligung zur
Verarbeitung vorliegt.
Darüber hinaus stellte die Datenschutzbehörde fest, dass die
Datenschutz-Folgenabschätzung für diese Datenverarbeitung und der
Eintrag in das interne Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
mangelhaft sind. Es wurde angeordnet, die
Datenschutz-Folgenabschätzung zu wiederholen und den Eintrag
richtigzustellen.
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