- 06.02.2019, 08:00:01
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BMF: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung brachte für 2017 rund 46 Mio. Euro mehr an Gutschriften
Rund 1,2 Mio. Bescheide wurden 2018 für das Jahr 2017 antragslos ausgestellt
Utl.: Rund 1,2 Mio. Bescheide wurden 2018 für das Jahr 2017
antragslos ausgestellt =
Wien (OTS) - Mit der Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV) für
das Jahr 2017 wurden rund 230 Mio. Euro an Steuergutschrift
ausbezahlt. Insgesamt konnten rund 1,2 Mio. Bescheide automatisiert
und antragslos erledigt werden.
Dazu Finanzminister Hartwig Löger: „Die Antragslose
Arbeitnehmerveranlagung ist ein gutes Beispiel für die
Modernisierung, Effizienzsteigerung und Serviceorientierung in der
Steuerverwaltung. Denn die Zahlen zeigen klar: In rund 81 Prozent der
Fälle haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sofort und ohne
weiteren bürokratischen Aufwand ihr Geld erhalten.“ In realen Zahlen
sind das rund 965.000 Fälle mit einer Gesamtsumme von rund 187 Mio.
Euro, die direkt auf die Konten der Bürgerinnen und Bürger überwiesen
wurden.
Von der AANV profitieren auch heuer jene Steuerzahlenden, die bis
Ende Juni keine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr eingereicht
und ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben sowie
aufgrund der Aktenlage anzunehmen ist, dass keine sonstigen
Absetzbeträge vorhanden sind.
Dieses Jahr neu: Alle Steuerzahlenden, die für das Jahr 2016 aufgrund
der Aktenlage von der AANV ausgeschlossen waren, und bis Ende April
2019 keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen, profitieren 2019 vom
Service der Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung. Diese zweite Chance
erfolgt immer im Mai des Zweitfolgejahres: Also im Mai 2019 für
Guthaben aus 2016, im Mai 2020 für Guthaben aus 2017 usw.
„Wir freuen uns sehr über diesen anhaltenden Erfolg, mit dem wir
zeigen, dass uns Kundenorientierung und Verwaltungsvereinfachung
wichtig sind. Diesen beispielhaften Weg wollen wir auch in Zukunft
beschreiten“, so der Finanzminister abschließend.
Mehr Informationen zum Thema Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
unter www.bmf.gv.at/aanv
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