Wien (OTS) - Heute hat ÖVP-Klubobmann und ÖAAB-Vorsitzender August
Wöginger nach intensiven Verhandlungen mit Thomas Rack von der FCG
Jugend (Fraktion Christlicher Gewerkschafter/innen im ÖGB) verkündet,
dass der Jugendvertrauensrat bestehen bleibt.
"Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Schnittstelle zwischen den
im Betrieb beschäftigten Lehrlingen und der Betriebsleitung. Als
ÖAAB-Obmann freut es mich besonders, dass man sich nun mit dem
Koalitionspartner auf das Weiterbestehen verständigen konnte. Der
Jugendvertrauensrat hat in Österreich seit Anfang der 70er Jahre
Tradition und ist für die Lehrlinge in unserem Land seither zur
bedeutenden Anlaufstelle geworden“, so ÖAAB-Bundesobmann August
Wöginger.
Einen Jugendvertrauensrat gibt es in einem Betrieb, sobald fünf
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben,
beschäftigt sind.
Thomas Rack, Bundesvorsitzender der FCG Jugend, zeigt sich
hocherfreut über die Ankündigung den Jugendvertrauensrat
beizubehalten: „Die Bundesregierung hat die bestmögliche Entscheidung
getroffen und im Interesse der jugendlichen Arbeitnehmer/innen
gehandelt, das gilt sowohl für die Beibehaltung des
Jugendvertrauensrates, als auch für die Senkung des Wahlalters bei
Betriebsratswahlen.“
Denis Strieder, Generalsekretär der FCG Jugend, ergänzt: „Wir sind
sehr glücklich über die Ankündigung den Jugendvertrauensrat
beizubehalten, ÖAAB und FCG Jugend ist es gelungen, durch intensive
Gespräche mit allen Beteiligten diesen wichtigen Schritt zu machen
und ein klares Signal für die Jugend zu setzen.“
Der Jugendvertrauensrat nimmt an den Sitzungen des Betriebsrates mit
beratender Stimme teil und bringt Vorschläge in Fragen der
beruflichen Weiterbildung und Berufsausbildung ein. „Die Rechte und
Pflichten der Mitglieder des Jugendvertrauensrates entsprechen
großteils jenen der Betriebsratsmitglieder. Damit ist der
Jugendvertrauensrat in allen Belangen wichtiger Teil der
Arbeitnehmervertretung“, so Wöginger.
Erfreut zeigt sich der ÖAAB-Bundesobmann auch, dass – wie im
Regierungsprogramm angekündigt – das Wahlalter bei den
Betriebsratswahlen nunmehr von 18 auf 16 Jahre abgesenkt wird.
Wöginger: „Damit haben wir maßgebliche Schritte gesetzt, dass die
Interessen der Jugendlichen in den Betrieben bestmöglich wahrgenommen
werden können.“
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