- 03.02.2019, 09:00:01
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Schramböck: Standortbeirat bündelt Expertise und leistet Beitrag für raschere Verfahren
Formale Voraussetzungen für Standortentwicklungsgesetz finalisiert - Ulrike Baumgartner-Gabitzer übernimmt Vorsitz - Raschere Verfahren als Ziel
Utl.: Formale Voraussetzungen für Standortentwicklungsgesetz
finalisiert - Ulrike Baumgartner-Gabitzer übernimmt Vorsitz -
Raschere Verfahren als Ziel =
Wien (OTS/BMDW) - Bundesrat beschlossen, nun erfolgt mit der
Konstituierung des Standortbeirates der letzte notwendige
Umsetzungsschritt seitens des Wirtschaftsministeriums. Das Gesetz
sieht die Schaffung eines Expertengremiums für Standortfragen vor,
das vor allem Einschätzungen über das öffentliche Interesse der
eingereichten Projekte abgibt. Darüber hinaus soll der
Standortentwicklungsbeirat mit seinen Experten als Gremium zum
Meinungsaustausch zu standortrelevanten Angelegenheiten von
allgemeiner Bedeutung dienen. „Wir bündeln in diesem Gremium die
notwendige Expertise, die es für die Beurteilung komplexer und
strategisch relevanter Projekte braucht. Jede dieser Personen verfügt
über langjährige Erfahrung, um eine ordentliche Abwägung zwischen dem
wirtschaftlichen und öffentlichen Interesse vorzunehmen. Unser Ziel
sind schnellere Genehmigungsverfahren für die Projektwerber und die
betroffenen Interessensgruppen, die Vorabauswahl und Aufbereitung der
Unterlagen durch den Beirat sind dabei für die Politik eine wichtige
Entscheidungsgrundlage.“, so Wirtschaftsministerin Margarete
Schramböck.
Gerade der jeweiligen Empfehlung zu einzelnen standortrelevanten
Vorhaben wird bei der Erstellung der beschlussreifen Unterlagen durch
die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Bedeutung zukommen. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung
der Bundesregierung. Der Standortentwicklungsbeirat hat nach Vorlage
der notwendigen Unterlagen zu einem standortrelevanten Vorhaben
binnen vier Wochen zu tagen, das Vorhaben zu beurteilen und eine
Empfehlung dazu abzugeben. Anschließend ist die Empfehlung
unverzüglich in begründeter und schriftlicher Form an die
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu
übermitteln. Dem Beirat gehören folgende sechs Mitglieder an: Ulrike
Baumgartner-Gabitzer (Vorsitzende), Christian Ebner, Wolfgang Hesoun,
SC Franz Jäger, Reinhard Pisec, Ges. Ulrike Ritzinger. „Schnellere
Genehmigungsverfahren stärken den Standort und schaffen
Arbeitsplätze. Das neue Gesetz soll bei Projekten des öffentlichen
Interesses den Turbo zünden, um jahrelange Verfahrensdauern für alle
Beteiligten zu vermeiden. Wir müssen schneller Klarheit bekommen, ob
ein Projekt realisiert wird oder nicht. Ich danke den Mitgliedern des
Beirates, dass sie sich für diese wichtige Funktion und für den
Interessensausgleich für den Standort Österreich zur Verfügung
stellen“, so Schramböck.
Jeweils ein Vertreter des Beirats wurde auf Vorschlag des
Bundeskanzlers und fünf weitere auf Vorschlag von
Bundesminister/innen (BMDW, BMVIT, BMNT, BMASGK, BMEIA) nominiert.
Die Funktionsdauer der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Die Tätigkeit
im Beirat wird ehrenamtlich ausgeführt und die Mitglieder unterliegen
der Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses. Sollte bei der
Abgabe von Empfehlungen im Beirat Stimmengleichheit herrschen, so ist
die Stimme des Vorsitzenden die ausschlaggebende Stimme und
entscheidet. Dem Beirat werden zur Bewältigung der administrativen
Tätigkeiten die notwendigen Mittel von der Bundesministerin für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Verfügung gestellt. Der
Standortentwicklungsbeirat hat sich auch eine Geschäftsordnung zu
geben, was im Zuge der ersten konstituierenden Sitzung passieren
wird. Weiters hat der Beirat auch eine Berichtspflicht und bis zum
30. Juni eines jeden Kalenderjahres der Bundesregierung Bericht zu
legen über mögliche Deregulierungs- und
Entbürokratisierungspotenziale in Bezug auf die Umsetzung von
standortrelevanten Vorhaben. Dazu sind auch Vorschläge zu
unterbreiten. Der erste Bericht des Standortentwicklungsbeirates ist
im Jahr 2020 vorzulegen.
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