Zum Inhalt springen

FP-Höbart zu St. Gabriel: Über 200.000 Euro für eine Aufsichtspflicht, die jeder Beschreibung spottet

Tagelange Abgängigkeiten von Ex-Häftling oder psychisch Beeinträchtigtem offenbar an der Tagesordnung

St. Pölten (OTS) - „Wir hatten im Bezirk Mödling wahrlich keine Freude, als die auffälligen und teilweise straffälligen jungen Zuwanderer aus Drasenhofen Ende November 2018 ins Kloster St. Gabriel verbracht wurden. Zum Glück hat unser Landesrat Gottfried Waldhäusl nun die Reißleine gezogen und die unbegleiteten Minderjährigen finden anderswo eine neue Bleibe“, begrüßt FPÖ-Bezirksparteiobmann NR Ing. Christian Höbart den anstehenden Umzug. „Horrende Kosten von über 200.000 Euro für eine Unterbringung in St. Gabriel sind eine Unverschämtheit, wie sie nur die Caritas an den Tag legt!“

Nicht nur die Bevölkerung, sondern auch einige Bürgermeister im Umfeld von St. Gabriel haben immer wieder entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gefordert. „Zu Recht, wie der gelebte Alltag der teils kriminellen Jugendlichen gezeigt hat. So waren laut offiziellen Stellen immer wieder Bewohner abgängig, kamen teils erst nach Tagen wieder retour“, kritisiert Höbart die mangelnde Aufsichtspflicht des Quartierbetreibers.
„So kam es auch, dass in der Vorwoche ein junger Afghane, der wegen eines gewalttätigen Übergriffs auf einen Polizisten inhaftiert gewesen war, tagelang nicht auffindbar war. Oder aber ein anderer psychisch auffälliger Afghane, der am gestrigen Tag abgängig gemeldet worden war und den ganzen lieben langen Tag die Gegend unsicher machte. In St. Gabriel verhalten sich die Bewohner offenbar vogelfrei wie in einem luxuriösen Ferienressort und ich bin im Sinne der Bevölkerung froh, dass der Spuk nun ein Ende hat. Diese Menschen müssen in einer Unterkunft abseits der Ballungsräume untergebracht werden, alles andere ist unverantwortlich!“

Rückfragen & Kontakt:

FPÖ-Bezirksparteiobmann Mödling
NR Ing. Christian HÖBART
Tel.: 0664 / 85 86 858

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FKN0001