• 30.01.2019, 09:44:20
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AK Praxistest Kryptowährungen 2: Achtung, Spesenfalle!

Wien (OTS) - Beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen gibt es eine
Vielfalt an Spesen. Meist bleibt im Dunklen, welche Spesen wirklich
anfallen. Das zeigt ein AK Praxistest beim Kauf und Verkauf von
Kryptowährungen bei Verkaufsstellen und Online-Plattformen.

Die AK kaufte verschiedene Kryptowährungen in Verkaufsstellen wie
Post, Trafiken oder Stores, an Behebungsautomaten sowie auf fünf
Online-Plattformen. Kurze Zeit später tausche sie die Bitcoins & Co
wieder in Euro zurück. Der AK Praxistest zeigt bei den Spesen:

+ Erhebliche Spesen: Die Spesen können empfindlich hoch ausfallen.
Das zeigte eine Online-Analyse von 102 Behebungsautomaten in Wien
(Quelle: https://coinatmradar.com). An Automaten, an denen
Kryptowährungen behoben werden können, gibt es höchst
unterschiedliche Spesen für den Kauf und Verkauf. Beim Ankauf von
Kryptowährungen fallen im Schnitt 4,9 Prozent an, beim Verkauf im
Schnitt fünf Prozent – im teuersten Fall bis zu zehn Prozent.
Unterschiedliche Spesen gibt es bei ein und demselben Anbieter von
Automaten.

+ Unklare Spesen: Die Kauf- und Verkaufspesen sowie sonstige Spesen
wie „Transaktionsgebühren“ sind nicht immer klar ersichtlich. Das
zeigte beispielsweise der Kauf in einem Store, wo die Kauf- und
Verkaufspesen nur mündlich (fünf Prozent) genannt, aber nicht auf dem
Kaufbeleg ausgewiesen waren.

+ Bemerkenswert viele Spesen: Beim Kauf von Kryptowährungen auf
Online-Plattformen gibt es eine erhebliche Spesenvielfalt. So können
Bank- bzw.
Überweisungsspesen (bis zu 3,6 Prozent) anfallen, wenn Geld
einbezahlt wird. Für den Kryptokauf ist im Regelfall eine E-Wallet
notwendig, also eine digitale Geldbörse, wo die Währungen verwahrt
werden. Es können auf der digitalen Geldbörse (Wallet) beispielsweise
Verwahrungsspesen („Wallet deposit fees“) oder Abhebegebühren
(„Wallet withdraw fees“) anfallen.

AK Konsumentenschützer Christian Prantner resümiert: „Der Kauf und
Verkauf der Krypotwährungen ist intransparent. Das liegt nicht nur an
der Höhe der Spesen und der Spesenvielfalt, sondern auch daran, dass
öfters unklar blieb, welche Kurse verrechnet und welche Spesen
wirklich anfallen.“ Als Beispiel nennt Prantner die
Transaktionsgebühren („transaction fee“), die dem “Schürfer“ (Miner)
bezahlt werden, der mit Rechnerleistung die Kryptowährung erzeugt
(„schürft“). Diese waren zum Beispiel an einem Behebungsautomaten am
Display, aber nicht am schriftlichen Transaktionsbeleg ausgewiesen.
„Für Durchschnittskonsumenten ist es daher fast unmöglich, die höchst
schwankenden Kurse von Kryptowährungen zu bewerten“, sagt der AK
Konsumentenschützer.

SERVICE: Den AK Test Kryptowährungen finden Sie unter
wien.arbeiterkammer.at

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