• 25.01.2019, 09:47:20
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  • OTS0034

AK Arbeitsrecht: Angestellte fordert 200 offene Überstunden ein

Anderl: „Arbeitgeber sollen das Doppelte zahlen müssen, wenn sie Überstundenentgelt vorenthalten“

Utl.: Anderl: „Arbeitgeber sollen das Doppelte zahlen müssen, wenn
sie Überstundenentgelt vorenthalten“ =

Wien (OTS) - Als Frau P. (32) im September 2017 frisch als
Assistentin der Geschäftsführung bei einer internationalen
Eventagentur in der Wiener Niederlassung anfing, war sie voller
Tatendrang. Sie sperrte zwischen 7 und 7.45 Uhr das Büro auf und
arbeitete oft bis Mitternacht. Anders war das Arbeitspensum nicht zu
schaffen. „Jetzt darf ich um meine Überstunden streiten!“, ärgert
sich die junge Frau. Mithilfe der AK fordert sie 200 offene
Überstunden ein. AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „Für manche
Arbeitgeber ist es einfach ein Geschäftsmodell, ihren
ArbeitnehmerInnen überlange Arbeitszeiten aufzuhalsen. Leistung
einzufordern, dann aber nicht zu bezahlen, setzt dem noch eins drauf.
Daher soll es künftig ein Überstunden-Duplum geben: Wenn Arbeitgeber
ihren MitarbeiterInnen vorsätzlich und wiederholt Überstundenentgelt
vorenthalten, sollen sie künftig das Doppelte zahlen müssen, statt
nur das, was sie ohnehin schuldig wären!“

Frau P. arbeitete nicht nur regelmäßig 12 Stunden und mehr am Tag.
Wenn sie frei hatte oder in den Abendstunden wurde sie auch ständig
am Firmenhandy angerufen. „Ich habe ein paar Mal gesagt, dass ich das
nicht mehr schaffe“, erzählt sie. Obwohl eine monatliche
Überstundenpauschale von 20 Stunden vereinbart war, reichte diese
nicht aus, um die geleisteten Überstunden abzudecken. Frau P.
forderte die offenen Überstunden mehrmals ein, jedoch: „Es hat immer
geheißen, dass es im Sommer, wenn weniger zu tun ist, Zeitausgleich
gibt.“ Aber stattdessen gab es nur noch mehr Arbeit: In einem Monat
im Sommer leistete Frau P. 99 Überstunden, um eine drei Wochen
dauernde Veranstaltung zu betreuen. „Tagsüber war ich im Büro, abends
bin ich zu der Veranstaltung gegangen, um das Personal vor Ort zu
betreuen.“ Im Urlaub wurde sie erst täglich angerufen, dann musste
sie den Urlaub abbrechen. Das war der Moment, als es Frau P. einfach
gereicht hat: „Ich wollte endlich etwas Normales wie Urlaub haben,
wie jeder andere auch. Der Stresspegel senkte sich ja nie!“

Nach gut einem Jahr beendete Frau P. das Arbeitsverhältnis und
forderte den Arbeitgeber erst drei Mal schriftlich auf, die offenen
Überstunden auszubezahlen – keine Reaktion. Im Dezember wandte sie
sich an die AK Wien, die den Arbeitgeber noch einmal schriftlich zur
Zahlung der offenen Überstunden aufforderte. Auch dieses Schreiben
blieb unbeantwortet. Jetzt beschreitet die Arbeitnehmerin mithilfe
der AK den Rechtsweg und klagt den offenen Betrag von rund 7.200 Euro
beim Arbeits- und Sozialgericht ein.

Frau P. bringt gut auf den Punkt, warum viele ArbeitnehmerInnen
oft lange Zeit über die gesetzlichen Grenzen der Höchstarbeitszeit
hinaus arbeiten: „Man traut sich nicht, viel zu sagen aus Angst, dass
man früher oder später den Job verliert. Das steigert sich halt auch
immer mehr.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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