• 24.01.2019, 14:56:50
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  • OTS0192

BMI: Innenminister präsentiert Bilanz 2018 des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl

Rückstand vollständig abgebaut, Verfahrensdauer unter drei Monaten, Abschiebungen gesteigert

Utl.: Rückstand vollständig abgebaut, Verfahrensdauer unter drei
Monaten, Abschiebungen gesteigert =

Wien (OTS) - "Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat von
den knapp 170.000 Asylanträgen, die in der Zeit von 2015 bis 2018 in
Österreich gestellt wurden, mit Ende 2018 bereits mehr als 95 Prozent
erledigt", sagte Innenminister Herbert Kickl bei einer
Pressekonferenz im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) am 24.
Jänner 2019 in Wien. "Damit ist der Rückstand an Asylverfahren
vollständig abgebaut." Gleichzeitig hat sich die Verfahrensdauer
deutlich verkürzt: "Aktuell liegt die durchschnittliche
Verfahrensdauer bei Antragsstellung ab dem 1. Juni 2018 bereits unter
drei Monaten", sagte Mag. Wolfgang Taucher, Leiter der Gruppe V/C
(Asyl und Rückkehr) im Innenministerium.

"2018 wurden vor dem BFA rund 40.000 Asyl-Entscheidungen getroffen,
davon waren 35 Prozent schutzgewährende und 57 Prozent negative
Entscheidungen, die restlichen acht Prozent waren sonstige
Entscheidungen", sagte Kickl. Taucher stellte fest: "Hier zeigt sich
klar die Fortsetzung der Trendumkehr des Vorjahres, weg von
positiven, hin zu mehr negativen Entscheidungen." Während im Jahr
2018 elf Prozent mehr negative Entscheidungen getroffen wurden, sind
die positiven Entscheidungen im Verhältnis um acht Prozent gesunken.

Nur noch 6.800 offene Verfahren

"Seit dem Höchststand von rund 78.000 offenen Verfahren im
Zuständigkeitsbereich des BFA im Februar 2016 konnte im vergangenen
Jahr auch der restliche Rückstand abgebaut werden", sagte Mag. Peter
Webinger, Leiter der Sektion V im Innenministerium. "Alleine im Jahr
2018 wurden fast 80 Prozent des noch zu Jahresbeginn bestehenden
Rückstandes erledigt und es waren Ende 2018 somit nur noch knapp
6.800 Verfahren vor dem BFA offen – das ist weniger als zur Gründung
des BFA im Jahr 2014". Dadurch sei auch die Anzahl der Personen in
Grundversorgung im Zuständigkeitsbereich des BFA alleine im Jahr 2018
um 82 Prozent auf unter 5.000 reduziert worden, ergänzte der
Sektionschef.

Außerlandesbringungen erneut gesteigert

Insgesamt fanden im Vorjahr 12.611 freiwillige und zwangsweise
Ausreisen statt. Der Bereich der freiwilligen Ausreisen konnte um
neun Prozent gesteigert werden; noch auffälliger jedoch war der
Anstieg im Bereich der zwangsweisen Abschiebungen: Hier wurde im Jahr
2018 eine Zunahme von ganzen 47 Prozent erreicht.
Insgesamt wurden 79 Charter in 17 Destinationen durchgeführt; davon
72 in einen Drittstaat – das bedeutet eine Steigerung von nahezu 20
Prozent gegenüber dem Vorjahr. Außerdem konnten im vergangenen Jahr
mit Bosnien, Aserbaidschan und Bangladesch drei neue
Charterdestinationen erschlossen werden.

Aberkennungen und Straffällige im Fokus

Der Arbeitsschwerpunkt des BFA auf das Thema Straffälligkeit schlägt
sich klar im Bereich der Aberkennungsverfahren nieder: Im Jahr 2018
wurden mit knapp 6.000 vier Mal so viele Aberkennungsverfahren
eingeleitet und mit knapp 1.600 tatsächlichen Aberkennungen drei Mal
so oft Asyl oder subsidiärer Schutz aberkannt als im Vorjahr. Auch im
Bereich der Außerlandesbringungen zeigen die Zahlen einen klaren
Zusammenhang: Abschiebungen betreffen zu einem hohen Ausmaß
strafrechtlich verurteilte Personen. Durchschnittlich sind derzeit
rund 42 Prozent der abgeschobenen Personen verurteilte Straftäter.
Weiters wurden Maßnahmen gegen Illegalität konsequent verfolgt:
Gemeinsam mit den LPDs wurden 2018 außerdem insgesamt über 330
gemeinsame Schwerpunktaktionen an öffentlichen Brennpunkten
umgesetzt. Dabei wurden rund 8.500 Personen kontrolliert, über 350
Personen festgenommen und davon in 200 Fällen die Schubhaft verhängt.
Die bereits im Jahr 2018 gesetzte Priorität auf Straffällige und
Aberkennungsverfahren wird auch im Jahr 2019 fortgesetzt.

Bei der BFA-Jahresbilanz 2018 handelt es sich um eine Darstellung der
Arbeitsergebnisse des BFA. Die erstinstanzlichen Entscheidungen des
BFA haben keine Aussagekraft über die Anerkennungsquote. Es handelt
sich um Zahlen mit Stand 6. Jänner 2019. Die endgültigen Daten werden
voraussichtlich im März 2019 vorliegen.

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