- 22.01.2019, 11:28:25
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FPÖ-Darmann/Trettenbrein: Kärntner Familien leiden unter Mangel an Kinderärzten
Es fehlt kritisches Korrektiv der Patientenanwaltschaft – Ombudsstellen gehören zum Landtag
Utl.: Es fehlt kritisches Korrektiv der Patientenanwaltschaft –
Ombudsstellen gehören zum Landtag =
Klagenfurt (OTS) - „Am jetzigen Höhepunkt der winterlichen
Erkältungszeit bekommen Zehntausende Eltern und Kinder massive Mängel
in der Kindermedizin zu spüren. Kärnten hat viel zu wenige
Kinderkassenärzte. Die bestehenden 17 Vertragsärzte müssen jeweils
bis zu 80 Kinder pro Tag versorgen. Trotz größten Einsatzes
ihrerseits gibt es lange Wartezeiten. Es müsste sechs Kassenärzte
mehr geben, wenn der bundesweite Standard sein sollte,“ kritisieren
heute, Dienstag, Kärntens FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot
Darmann und Gesundheitssprecher LAbg. Harald Trettenbrein.
Immer mehr gestresste Eltern weichen zu Wahlärzten aus, bei denen sie
bar zahlen müssen, wobei ihnen die Krankenkasse nur einen Bruchteil
ersetzt. „Dies ist das traurige Ergebnis einer verfehlten
Gesundheitspolitik durch SPÖ- Gesundheitsreferentin Beate Prettner.
Sie will laut ihrem von SPÖ und ÖVP beschlossenen Strukturplan bis
2020 sogar eine der bestehenden 17 Kassenstellen streichen.
Bei Kärntnern Kindern mache sich auf diese Weise eine
Zweiklassenmedizin breit. „Selbst die GKK gibt öffentlich zu, dass
die Zahl der eingereichten Wahlarztrechnungen massiv zunimmt und
dabei Kinderärzte besonders nachgefragt sind“, so Darmann.
Dass der Bedarf an Kinderfachärzten groß ist, zeige sich nicht nur
durch die überfüllten Kinderambulanzen in den Spitälern. Eine
Unterversorgung mit Kinderärzten gäbe es vor allem an Wochenenden und
Feiertagen, wo die Versorgung von Kindern in ganz Kärnten derzeit nur
in Villach und in Klagenfurt erfolgt! „Eine derzeit unzumutbare
Situation für unsere Kärntner Familien. Im Ernstfall ist der Weg von
Wolfsberg nach Klagenfurt oder von Spittal nach Villach zu weit!“,
kritisiert Trettenbrein. Die zuständige Gesundheitsreferentin müsse
schleunigst dafür Sorge tragen, dass ein Modell für einen bezahlten
kinderärztlichen Notdienst an Wochenenden und Feiertagen unter
Einbeziehung aller Kinderärzte in den Bezirksstädten Klagenfurt,
Villach, Wolfsberg und Spittal/Drau eingerichtet wird, um eine
umfassende und kompetente kinder- und jugendmedizinische Versorgung
sicherzustellen.
Als eine weitere Ursache für dieses Versagen der Gesundheitspolitik
ortet Darmann auch einen Systemfehler in der Landesregierung: „Es
fehlt das kritische Korrektiv der Patientenanwaltschaft. Diese
behandelt nur mögliche Kunstfehler in Spitälern und bei Ärzten,
kümmert sich aber nicht um andere Mängel in der Versorgung.“
Die Patientenanwaltschaft ist Teil der Landesregierung und von dieser
abhängig. Die Regierung wähle die Anwälte aus, sie ist zuständig für
deren Personal und sie habe Aufsichtsrechte über sie. Daher tut sich
die Patientenanwaltschaft schwer die Gesundheitspolitik dieser
Landesregierung, von der sie abhängig ist, zu kritisieren. Wohl
deshalb verzichte sie überhaupt darauf.
Darmann und Trettenbrein stellen daher folgende Forderung auf:
„Alle Anwaltschaften sollten nicht mehr einem Regierungsmitglied
zugeordnet sein, sondern dem Landtag. Die Anwaltschaften für
Patienten, Pflege, Behinderte sowie Kinder- und Jugend sollten, wie
der Landesrechnungshof, den Landtag in dessen Kontrollarbeit
unterstützen“.
Auch die Pflegeanwaltschaft komme ihrem gesetzlichen Auftrag der
regelmäßigen Information über aktuelle Pflege-Probleme nicht nach.
Ihr letzter Arbeitsbericht stamme vom April 2016, die letzte
offizielle Stellungnahme vom Dezember 2016, der letzte Newsletter sei
auch über zwei Jahre alt.
„Es ist nicht davon auszugehen, dass zwei Jahre lang keine
nennenswerten Probleme an die Pflegeanwaltschaft herangetragen worden
sind. Die Anwaltschaft berichtet nicht darüber wir vermuten, weil sie
der zuständigen politischen Referentin Kritik ersparen will. Wären
die Anwaltschaft dem Landtag zugeordnet, wäre ein solches langes
Schweigen nicht möglich“, sind sich Darmann und Trettenbrein sicher.
Ähnliches gelte auch für die Anwaltschaft für Menschen mit
Behinderung, die ihre Interessen ihrer Klienten gegen Landesregierung
durchsetzen sollte, aber dies angesichts ihrer Abhängigkeit nicht tun
könne.
(Schluss)
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