Unangemessene Tarife und massive Zusatzverpflichtungen für Ärzte
Utl.: Unangemessene Tarife und massive Zusatzverpflichtungen für
Ärzte =
Wien (OTS) - Die Ärztekammer rät weiterhin allen niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten dringend davon ab, Partnerärzte von privaten
Versicherungsanbietern zu werden. Als Gründe werden unangemessene und
einseitig von den Versicherungen festgelegte Privattarife, keine
gesicherte Direktverrechnung, massive Zusatzverpflichtungen sowie ein
deutliches Mehr an Bürokratie genannt. ****
Üblicherweise werden Direktverrechnungshonorare zwischen
Ärztekammer und Versicherungsunternehmen - wie UNIQA oder Merkur -
vereinbart. In den von den Versicherungen nun angebotenen Verträgen
wird aber einseitig von der Versicherung ein nicht angemessener
Privattarif festgesetzt, an den die Ärztinnen und Ärzte dann gebunden
sind und keine Möglichkeit der Preisgestaltung haben - eine
zusätzliche Verrechnung an Sozialversicherungen oder den Patienten
ist unzulässig.
Was besonders verärgert: Die angebotenen Tarife für
Allgemeinmediziner liegen bei der Hälfte im Vergleich zu jenen der
Fachärzte. „Hier wird bewusst der Hausarzt benachteiligt und dessen
Tätigkeit als weniger wert dargestellt. Das ist ein verheerendes
Signal in die falsche Richtung, konterkariert eine solche
Tarifgestaltung doch alle Bemühungen hinsichtlich einer wohnortnahe
Gesundheitsversorgung“, kritisierte Ärztekammerpräsident Thomas
Szekeres.
Hinzu kommt, dass Partnerärzte beispielsweise der UNIQA für ihre
Versicherten zeitnahe Termine garantieren und auch für telefonische
und Videokonsultationen - auch an Wochenenden oder nachts -
erreichbar sein müssen. Dafür aber gebe es keine Zusatzhonorare,
lautet die Kritik der Ärztekammer.
Ebenfalls strikt abgelehnt wird die von der UNIQA verlangte
Honorarbindung an die einseitig festgesetzten UNIQA-Tarife bei
UNIQA-Kunden, auch wenn nicht direkt verrechnet wird, sondern der
UNIQA-Versicherte wie jeder andere Patient als
Privat-/Wahlarztpatient in die Ordination kommt und selbst zahlt.
Auch in einem solchen Fall darf der UNIQA-Partnerarzt nicht mehr
verlangen, als die UNIQA festlegt, ohne dass er dadurch irgendeinen
Vorteil hätte.
Wie überhaupt die Direktverrechnung nicht gesichert ist, sondern
immer vom Versicherungsvertrag - konkret vom Tarif des Versicherten –
abhängig ist. „Das unterscheidet sich massiv vom stationären Bereich,
wo etwa in der Sonderklasse oder im Belegspital eine Kostengarantie
der Versicherungen gegeben ist, die aber bei den Angeboten für den
niedergelassenen Bereich vollkommen fehlt“, kritisiert Szekeres.
Ist der Patient nicht ausreichend versichert oder lehnt die
Versicherung aus anderen Gründen, wie zum Beispiel mangelnde
Versicherungsdeckung, die Zahlung ab, müssen die niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte erst recht wieder vom Patienten ein Honorar
verlangen oder sich mit der Privatversicherung herumstreiten. Die
Diskussion um die Kostenübernahme wird somit komplett dem Arzt
überantwortet.
„Mogelpackung der privaten Krankenversicherungen“
Für Szekeres, der hier wörtlich von einer „Mogelpackung der
privaten Krankenversicherungen“ spricht, steht jedenfalls die
Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems im Vordergrund: „Dies
steht nicht unbedingt im Widerspruch zum Wahlarztsystem
beziehungsweise einer Privatmedizin. Skeptisch sind wir nur, sollte
mit dem Vorstoß der privaten Krankenversicherer eine Art Monopol
entstehen, das dann in jedem Fall zulasten von Ärzten und Patienten
glei
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAW