- 17.01.2019, 11:32:58
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AK zur Jahresinflation 2018: Wohnen muss leistbar sein!
Mietensteigerung liegt weiterhin stark über Jahresinflation – Fünf-Punkte-Programm mit Wohnbonus und neuem Mietrecht als Ausgleich für steigende Mieten gefordert
Utl.: Mietensteigerung liegt weiterhin stark über Jahresinflation –
Fünf-Punkte-Programm mit Wohnbonus und neuem Mietrecht als
Ausgleich für steigende Mieten gefordert =
Wien (OTS) - „Die Wohnkosten steigen und steigen. Wann ist endlich
die Entlastung für Mieter und Mieterinnen dran?“, fragt AK
Präsidentin Renate Anderl. „Wir haben ein Fünf-Punkte-Programm
erstellt, das Wohnen leistbar macht. Ein Wohnbonus, also ein
steuerlicher Absetzbetrag für Wohnkosten, ein neues Mietrecht für
private Mietwohnungen, keine Maklerprovision für Mieter mehr, höhere
Sanktionen bei Mietwucher und mehr geförderter Wohnbau soll die
Menschen entlasten.“ Die Mieten (plus 3,7 Prozent) stiegen nahezu um
das Doppelte der Jahresinflation 2018 (plus 2,0 Prozent).
„Vor allem in den Städten wird es vor allem für junge Menschen
immer schwieriger, sich die eigenen vier Wände zu finanzieren“, sagt
Anderl. „Die Wohnkosten brennen vielen unter den Nägeln. Für Mieter
und Wohnungssuchende muss etwas getan werden.“ Die AK hat ein
Maßnahmenpaket geschnürt, das auf mehreren Ebenen ansetzt, um Wohnen
günstiger zu machen.
1) Steuerlicher Wohnbonus: Ein Wohnbonus im Rahmen der Steuerreform,
mit dem zehn Prozent der Wohnkosten, maximal 500 Euro, von der Lohn-
bzw. Einkommenssteuer abgesetzt werden können. Bei einem
Jahreseinkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze (11.000 Euro)
wird der Wohnbonus als Steuergutschrift ausbezahlt. Bei hohen
Einkommen schleift sich der Absetzbetrag ein, ab 90.000 Euro
Jahreseinkommen und mehr gibt es keinen Wohnbonus mehr. Absetzbare
Wohnkosten sind der laufende Miet-zins (inklusive Umsatzsteuer) ohne
Betriebskosten, der Kauf von Wohnraum, egal ob Neubau oder Ankauf
sowie die Sanierung von Wohnraum.
2) Neues Mietrecht: Ein neues Mietrecht für private Wohnungen mit
wirksamen Mietzinsobergrenzen, klar definierten und begrenzten Zu-
und Abschlägen. Überdies müssen die befristeten Mietverträge
abgeschafft werden, außer bei Eigenbedarf für VermieterInnen.
3) Weg mit der Maklerprovision für MieterInnen: Der Erstauftraggeber
soll die Maklerprovision zahlen – das ist im Regelfall der Vermieter,
der seine Wohnung vermieten möchte.
4) Wirksame Sanktionen bei Mietwucher: VermieterInnen sollen etwa bei
gesetzwidrig vereinbarten Mietzinsen das Doppelte des unrechtlich
kassierten Betrages zurückzahlen.
5) Mehr geförderter Wohnbau: Mit der Widmungskategorie „Geförderter
Wohnbau“ setzte Wien einen Schritt in die richtige Richtung.
Zusätzlich müssen Grundstücksreserven, die Bund und Länder besitzen,
vorrangig für den geförderten Wohnbau gesichert und verwendet werden.
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