Lebenszyklusbetrachtung für CO2-Gesetzgebung erforderlich!
Wien (OTS) - Ungeachtet vieler Diskussionen die Schadstoff-Emissionen (wie NOx etc.) von Verbrennungsmotoren betreffend, steht vor allem die notwendige Senkung des CO2-Ausstoßes im Fokus des Gesetzgebers und damit der Automobilhersteller.
Um die aktuellen und kommenden Gesetzgebungsaktivitäten weiter zu präzisieren und somit einen bestmöglichen Nutzen für die Umwelt zu erzielen, hat die WKM, die Wissenschaftliche Gesellschaft für Kraftfahrzeug- und Motorentechnik zehn Kernthesen ausgearbeitet, die die aktuellen Bestrebungen zur Erarbeitung einer neuen „CO2-Gesetzgebung im Verkehrssektor“ unterstützen sollen.
Unter anderem muss neben der Forderung nach Technologieneutralität eine umfassende Berücksichtigung der Fahrzeugproduktion und vor allem der Bereitstellung von Energie und Energieumwandlung („Cradle to Grave “- bzw. „Well to Wheel“-Analysen) erfolgen.
Batterie- und brennstoffzellengetriebene Elektromobilität stellt ein wichtiges Element des Mobilitätsangebotes der Zukunft dar, als Basis vieler Antriebskonzepte bleiben jedoch auch langfristig effiziente und vor allem elektrifizierte Verbrennungsmotoren (Hybride) notwendig.
Die WKM plädiert auch das Potenzial synthetischer oder biogener Kraftstoffe (reFuels als Oberbegriff der verschiedenen CO2-armen Kraftstoffe - auch PtX-Kraftstoffe, E-Fuels, bioFuels) in der Gesetzgebung zu berücksichtigen, die in den aktuellen Planungen nur sehr bedingt vorgesehen sind.
Alle Kernthesen finden Sie im Detail auf unserer Homepage www.oevk.at zum Download, oder direkt auf der Webseite der Wissenschaftliche Gesellschaft für Kraftfahrzeug- und Motorentechnik www.wkm-ev.de.
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