- 16.01.2019, 11:09:28
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4. AK Klimadialog: Vielschichtiges Problem Energiearmut
WU-Sozialwissenschaftlerinnen Karin Heitzmann und Sandra Matzinger stellen Studie zur Eruierung der Energiearmut in Österreich vor
Utl.: WU-Sozialwissenschaftlerinnen Karin Heitzmann und Sandra
Matzinger stellen Studie zur Eruierung der Energiearmut in
Österreich vor =
Wien (OTS) - Mehr als 117.000 Haushalte in Österreich können es sich
nicht leisten, ihre Wohnräume angemessen warm zu halten. Aber reicht
diese Definition aus, um Energiearmut zu beschreiben? Wie kann
Energiearmut erfasst werden? Diese Fragen standen heute, Mittwoch, im
Mittelpunkt des 4. AK Klimadialogs.
Energiearmut sei ein vielschichtiges Phänomen, führten Karin
Heitzmann und Sandra Matzinger von der Wiener Wirtschaftsuniversität
(WU) aus. Die beiden Sozialwissenschaftlerinnen haben im Auftrag des
Sozialministeriums die Studie „Definition der Energiearmut“
durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen des 4. AK Klimadialogs
präsentiert. „Eine Definition von Energiearmut muss der
Vielschichtigkeit des Phänomens unbedingt gerecht werden. Deswegen
sprechen wir von Energiearmutsgefährdung und Energiearmut, um alle
beschriebenen betroffenen Personengruppen abzudecken“, so die
Studienautorinnen. Voraussetzung für Energiearmut ist immer die
Armutsgefährdung selbst. Will man Energiearmut erfassen müssen
Wohnraumqualität und Energienutzung, Energiekosten und
Energieschulden erhoben werden – einerseits aufgrund subjektiver
Angaben (z. B. durch Selbsteinschätzung) andererseits durch objektive
(z. B. tatsächlich messbar) Angaben.
„Energie ist nicht nur für die Deckung existentieller Bedürfnisse
zentral, sondern auch zur Teilhabe am modernen Leben unabdingbar“,
sagt AK Energieexpertin Dorothea Herzele. Die AK kritisiert in diesem
Zusammenhang, dass sich die Politik dem Thema Energiearmut zu wenig
widmet. In dem kurz vor Weihnachten an die EU-Kommission
übermittelten „Entwurf des nationalen Energie- und Klimaplans“ hat
die Bundesregierung das Thema Energiearmut – im Gegensatz zu der im
Sommer veröffentlichten 80-seitigen integrierten Energie- und
Klimastrategie – zwar ausführlicher behandelt, aber ohne konkrete
Inhalte. Die im Entwurf des Energie- und Klimaplans vorgenommene
Definition von Energiearmut reicht nicht aus, um dem vielschichtigen
Problem der Energiearmut gerecht zu werden. Als Maßnahme gegen
Energiearmut wird die Mindestsicherung genannt. Angesichts der
geplanten Änderungen, die auch jene treffen könnten, die von
Energiearmut betroffen sind, ist die Effektivität dieses Instrumentes
mehr als fraglich.
Die AK Forderungen:
• Eine einheitliche, praxistaugliche und allgemein anerkannte
Definition von Energiearmut
• Eine Reformierung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes, um effektive
Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung des Energieverbrauchs in
energiearmen Haushalten nachhaltig zu gewährleisten.
• Eine umfassende Evaluierung und Reformierung bestehender
Schutzbestimmungen für energiearme Haushalte im Bereich der
Energiegesetze (zB der Grundversorgung) sowie Ausweitung der
Regelungen auf die Wärmeversorgung.
• Errichtung von Beratungsstellen, die den Betroffenen mit
unbürokratisch mit Hilfe & Rat zur Seite stehen, wie zb die
Ombudsstelle für soziale Härtefälle der Wien Energie.
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