• 15.01.2019, 11:10:40
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  • OTS0093

UVP-Bescheid für Ostumfahrung Wr. Neustadt, Teil 2, erlassen

Verkehrsentlastung für Bevölkerung durch Umfahrungsring

Utl.: Verkehrsentlastung für Bevölkerung durch Umfahrungsring =

St. Pölten (OTS/NLK) - Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung
vom 15. Jänner 2019 den positiven Bescheid über die
Umweltverträglichkeit (UVP) der Ostumfahrung Wr. Neustadt, Teil 2, im
Zuge der B 17 erlassen. Damit ist die Umweltverträglichkeitsprüfung
für dieses Straßenbauprojekt mit einer Gesamtlänge von rund 4,8
Kilometern und Gesamtkosten von ca. 35 Millionen Euro positiv
abgeschlossen. Nach Rechtskraft des UVP-Bescheides können die
weiteren Schritte in Richtung Baubeginn gesetzt werden. Mit einem
Baubeginn kann aus heutiger Sicht im Laufe des Jahres 2020, mit der
Fertigstellung 2022 gerechnet werden, falls keine Einsprüche in den
Verfahren erfolgen oder etwas Unvorhersehbares eintritt.

Die rund 4,8 km lange B 17 Ostumfahrung Wr. Neustadt, Teil 2, ist der
letzte Abschnitt der „Straßenverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Raum
Wr. Neustadt“. Sie schließt an der B 60 an und führt in Richtung
Süden bis zur Landesstraße B 53 beim Anschluss zur S 4. Die
Verkehrsentlastung für die Bevölkerung durch die neue Umfahrung
beträgt bis zu 40 Prozent vom derzeitigen Verkehr.

„Die Ostumfahrung Wr. Neustadt, Teil 2, ist eines der wichtigsten
Straßenbauvorhaben im Bundesland Niederösterreich. Diese Umfahrung
bringt wesentliche Vorteile für die Stadt Wr. Neustadt, aber auch für
die gesamte Region“, betont Mobilitäts-Landesrat Ludwig Schleritzko.

„Mit dem zweiten Teil der Ostumfahrung können wir eine Verbesserung
sowohl der Lebensqualität der Anrainer als auch der Standortqualität
erreichen. Damit wird ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung
der Region geleistet und gleichzeitig der Straßenring um Wiener
Neustadt geschlossen‟, unterstreicht der Wiener Neustädter
Bürgermeister Klaus Schneeberger die Bedeutung des Projekts.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

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