Stellungnahme der Caritas zu Causa Drasenhofen: "Äußerungen nicht nachvollziehbar"
Menschenrechtsanwalt Nowak unterstreicht Position der Caritas. Verlassen der Unterkunft nur unter ständiger Begleitung rechtlich bedenklich.
Wien (OTS) - Erneut überrascht zeigt man sich bei der Caritas der Erzdiözese Wien über die Aussendung von Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) vom Samstag: "Für uns ist in dieser Causa bedauerlicherweise keine Linie des Landesrates mehr nachvollziehbar", betonte ein Sprecher ebenfalls am Samstag.
Anfang des Jahres wurden wie berichtet fünf von insgesamt 15 Jugendlichen im Kloster St. Gabriel in Maria Enzersdorf volljährig. Sie wurden am 10.1.2019 auf Geheiß des Landes an Orte verlegt, wo keinerlei intensivere Betreuung mehr für die Jugendlichen gewährleistet ist. "Wir haben diesen Schritt von Anfang an bedauert und als wenig verantwortungsvoll kritisiert", heißt es von Seiten der Caritas der Erzdiözese Wien. "Wenige Wochen zuvor wurden die Jugendlichen vom zuständigen Landesrat noch hinter Stacheldraht gesperrt und von einem Wachhund bewacht. Nun lässt sie derselbe Landesrat ohne Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Quartiere in verschiedenen nö. Gemeinden verlegen. So gesetzeswidrig das Wegsperren im Lager Drasenhofen war, so gedankenlos und wenig verantwortungsvoll ist nun die Unterbringung in normalen Grundversorgungseinrichtungen", heißt es. "Als Caritas haben wir von Anbeginn an gesagt, dass wir eine intensivere Betreuung der Jugendlichen für sinnvoll erachten – im Interesse der Jugendlichen und auch im Interesse der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Klar war aber auch: Wir haben auf Bitte und im Auftrag des Landes die Betreuung übernommen. Diese Verantwortung können wir nur gemeinsam mit dem Land NÖ tragen. Wir bedauern es vor diesem Hintergrund sehr, dass diese Verantwortung nun an einfache Grundversorgungsquartiere abgeschoben wird. Die politische Verantwortung hierfür trägt jedoch der zuständige Landesrat." Auf den Vorwurf, der Caritas ginge es lediglich um höhere Tagsätze, heißt es einmal mehr: "Es ist völlig zweitrangig, ob diese Jugendlichen von der Caritas oder von einem anderen Träger oder dem Land selbst betreut werden. Entscheidend ist, dass sie gesetzeskonform betreut und nicht sich selbst überlassen sind. Davon abgesehen betrug der vom Land bezahlte Tagsatz in Drasenhofen das 41-fache jenes Betrages, der für die Betreuung der Menschen in Maria Enzersdorf im Raum stand."
Sicherheits- und Betreuungskonzept vorgelegt
In seiner Aussendung vom Samstag verweist der zuständige LR wiederholt auf eine schriftliche Vereinbarung, die mit der Caritas geschlossen worden sei. "Herr Waldhäusl bezieht sich offenbar auf ein Gesprächsprotokoll, das im Zuge einer gemeinsamen ersten Begehung Anfang Dezember kurz nach Schließung des Lagers in Drasenhofen entstanden ist. Von Vertrag bzw. Vereinbarung kann nicht die Rede sein. Vertrag gibt es bedauerlicherweise bis heute nicht – obwohl Sicherheits- und Betreuungskonzepte von der Caritas wie gewünscht bereits Mitte Dezember vorgelegt wurden", so der Sprecher. Diese Konzepte wurden bis heute auch nicht abgelehnt, sondern es wurden lediglich Nachfragen seitens des Landes gestellt, die bereits am 28.12. zur Gänze beantwortet wurden. Den Wunsch des Landes, dass die Bewohner die Unterkunft in St. Gabriel ähnlich wie auch in Drasenhofen lediglich in Begleitung verlassen dürfen, kann man von Seiten der Caritas jedoch nicht nachkommen. Bei einem persönlichen Gespräch der zuständigen Fachabteilung IVW2 wurde von den Beamten des Landes ebenfalls betont, dass dieser Wunsch rechtlich bedenklich wäre. "Als Caritas sind wir selbstverständlich Gesetzen und jenen Menschen verpflichtet, die von diesen Gesetzen geschützt werden." Diese De-Facto-Ausgangssperre war nicht zuletzt ja auch ein maßgeblicher Grund, weshalb das Lager in Drasenhofen auf Geheiß der Landesführung geschlossen wurde. Die Begründung der Landesspitze damals: In Niederösterreich würden Gerichte darüber entscheiden, wer ins Gefängnis kommt oder nicht, nicht Politiker.
Eine Einschätzung, die auch von dem renommierten Juristen und Menschenrechtsanwalt Manfred Nowak geteilt wird. Die Intention der ständigen Begleitung der Jugendlichen ist laut Prof. Nowak eine Beschränkung des Rechtes auf Privatsphäre, die in der Regel nicht verhältnismäßig ist und daher eine Verletzung des Menschenrechts auf Privatheit darstellt. Und, so Nowak weiter: Darüber hinaus könne auch das Recht auf persönliche Freiheit verletzt werden, wenn der Jugendliche mit Gewalt daran gehindert wird, sich dieser Aufsichtsperson zu entziehen.
Noch am 4. Dezember hatte Waldhäusl bei einem Besuch in St. Gabriel übrigens im Gespräch mit JournalistInnen festgehalten: "Mein Wunsch ist es, dass diese Betroffenen tatsächlich hier langfristig sein können, und wir mit der Caritas eine Möglichkeit finden, einen langfristigen Vertrag zu schließen."
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