• 10.01.2019, 13:34:37
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  • OTS0138

Schnabl/Königsberger-Ludwig: „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit schweren Mängeln!“

Grundintention zu bundeseinheitlicher Gewährung von Sozialhilfeleistungen wird begrüßt – zahlreiche Kritikpunkte bleiben

Utl.: Grundintention zu bundeseinheitlicher Gewährung von
Sozialhilfeleistungen wird begrüßt – zahlreiche Kritikpunkte
bleiben =

St. Pölten (OTS) - Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und das
Sozialhilfe-Statistikgesetz waren Thema bei der dieswöchigen Sitzung
der NÖ-Landesregierung. Die SPÖ NÖ lehnte den Entwurf des
Bundesgesetzes ab, obwohl man die Grundintention zu einer
bundeseinheitlichen Regelung von Sozialhilfeleistungen durchaus
begrüßt. Grund dafür seien zahlreiche Kritikpunkte, so der
Landesparteivorsitzende der SPÖ NÖ, LH-Stv. Franz Schnabl: „Mit der
Festlegung von Höchst- statt Mindestwerten und einer Reihe von
Kann-Bestimmungen wird die Chance vertan, tatsächlich eine bundesweit
einheitliche Mindestunterstützung für Menschen in Notlagen zu
schaffen. Darüber hinaus sind gewisse Zielsetzungen des Entwurfs
nicht Aufgabe der Sozialhilfe und deshalb in einem Grundsatzgesetz
gem. Art. 12 B-VG das ‚Armenwesen‘ betreffend fehl am Platz.“

"Die Umbenennung der 'Mindestsicherung' in 'Sozialhilfe' ist mehr als
nur eine Namensänderung – es ist ein Angriff auf das letzte soziale
Sicherungsnetz", so Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig, die vor
allem den Zugang zu Migrationsthemen anprangert: „Die Zielsetzung der
Unterstützung von fremdenpolizeilichen Zielen sowie die ‚Dämpfung der
Zuwanderung in das Sozialsystem‘ sind keine Aufgaben der Sozialhilfe
und deshalb strikt abzulehnen. Daneben steht der so genannte
‚Arbeitsqualifizierungsbonus‘ im Widerspruch mit der Arbeitsmarkt-
und Integrationspolitik der Bundesregierung. Während das Budget für
das AMS und für Deutschkurse gekürzt wird, soll bei einer fehlenden
Vermittelbarkeit ein Teil der Unterstützungsleistung in
Qualifizierungs- und Spracherwerbsleistungen fließen und damit von
den Ländern bezahlt werden - auf Kosten der künftigen
Sozialhilfeempfänger.“

Hinsichtlich der Deckelung untermauern die beiden SPÖ-PolitikerInnen
ihre Kritikpunkte am Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit der UN
Kinderrechtskonvention, die besagt, dass jedes Kind gleich viel wert
sein müsse: „Das Abstellen auf die Größe der Haushaltsgemeinschaft
ist eine willkürliche, weil variable Größe.“

Abschließend betonen Schnabl und Königsberger-Ludwig, dass es - neben
massiver Mehrkosten für die Länder, die zu befürchten sind - auch
Widersprüche hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes und der
Anforderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung gäbe, die ihr Übriges dazu beigetragen haben, den
vorliegenden Gesetzesentwurf abzulehnen: „Für die SPÖ NÖ steht fest,
dass eine bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehungsweise die
Sozialhilfe das letztmögliche Auffangnetz einer Gesellschaft
darstellt und nicht als Sanktionsregime für bestimmte, von der
Bundesregierung ausgewählte Gesellschaftsgruppen, missbraucht werden
darf. Daher ist der vorliegende Entwurf nicht nur aus
sozialpolitischer, sondern auch aus gesellschaftspolitischer Sicht
strikt abzulehnen.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSN

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