• 10.01.2019, 11:39:08
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Caritas: Gesetzesentwurf Mindestsicherung muss überarbeitet werden

Caritas Präsident Landau, Caritas Direktoren Beiglböck und Kehrer warnen vor Verschlechterungen für Menschen in Not durch die Mindestsicherung neu.

Utl.: Caritas Präsident Landau, Caritas Direktoren Beiglböck und
Kehrer warnen vor Verschlechterungen für Menschen in Not durch
die Mindestsicherung neu. =

Wien (OTS) - „Eine Gesellschaft muss sich immer daran messen lassen,
wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht“, erinnert Caritas
Präsident Michael Landau anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist
zum Gesetzesentwurf für die Mindestsicherung. „Die geplante Reform
droht, nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einer Verschlechterung
für jene Menschen zu führen, die schon jetzt am Rand unserer
Gesellschaft leben“, betont Landau und ergänzt: „Aus unserer Arbeit
in den Sozialberatungsstellen, Einrichtungen für Menschen mit
Behinderung oder Arbeitsmarktprojekten, wissen wir, wie sich
gesetzliche Regelungen und deren Vollzug auf betroffene Menschen
auswirken. Die Änderungen im vorliegenden Gesetzesentwurfes treffen
vor allem Familien mit mehreren Kindern, aber auch Menschen mit
Behinderung und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen.“

Niemand von der Mindestsicherung ausschließen
„Integration kann nur gelingen, wenn man Menschen, die auf der Suche
nach einer neuen und sicheren Heimat zu uns kommen, in ihren
Fähigkeiten und Entfaltungsmöglichkeiten fördert und ihnen die dazu
notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt“, betont Herbert
Beiglböck, Direktor der Caritas Steiermark. „Wir erleben in der
Steiermark täglich viele Menschen, die mit großem Einsatz Deutsch
lernen und daran arbeiten sich zu integrieren – auch, um in weiterer
Folge etwas an unsere Gesellschaft zurückgeben zu können. Bleibt es
bei den geplanten Kürzungen für Menschen mit Flucht- und
Migrationshintergrund, wird dieses Bestreben ungemein erschwert. Wer
keine gesicherte Existenz hat, kann sich nur schwer
weiterentwickeln“, so Beiglböck.

„Niemand in Österreich sollte vom letzten sozialen Netz, das wir
haben – also der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe - ausgeschlossen
werden“, ist Caritas Präsident Michael Landau überzeugt. „Wenn
subsidiär schutzberechtigte Menschen aus der Mindestsicherung
herausgenommen und auf Grundversorgung verwiesen werden, passiert
aber de facto genau das“, warnt Landau.

Kinderarmut verringern, nicht vergrößern
„Kinderarmut oder eine Vergrößerung der sozialen Ungleichheit in
Österreich ist alles andere als wünschenswert. Anstelle bundesweit
Maximalleistungen vorzusehen, braucht es Mindeststandards, die in
allen Bundesländern ein letztes soziales Netz und ein Leben in Würde
gewährleisten“, führt Caritas Präsident Michael Landau weiter aus.

Jedes Kind muss faire Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten.
Wenn Familien mit mehreren Kindern benachteiligt werden, wirkt sich
das unmittelbar auf die Zukunft der Kinder aus. „Die geplanten
Unterschiede in den Kindersätzen sind zu groß. Wir appellieren an die
Regierung hier nur so zu staffeln, dass auch für das dritte oder
vierte Kind der reale Lebensbedarf noch gut abgedeckt werden kann“,
so Landau.

Viele Zusatz-Leistungen müssen nicht ausbezahlt werden
Der gut gemeinte AlleinerzieherInnenbonus in der geplanten
„Sozialhilfe“ – wie die Mindestsicherung künftig wieder heißen soll –
muss von den Bundesländern nicht ausbezahlt werden und gilt nur, wenn
die Kinder noch minderjährig sind. Ebenso müssen die Bundesländer die
geplante, zusätzliche Leistung für Menschen mit Behinderung nicht
gewähren. „Dass die Mindestsicherung darüber hinaus gedeckelt wird,
wenn mehrere Menschen mit Behinderung in einer Wohngemeinschaft
zusammenleben, ist eine weitere Verschlechterungen, die unbedingt
noch repariert gehört“, appelliert der Caritas Präsident.

In Oberösterreich wurden bereits im Herbst 2017 massive
Verschlechterungen in der Mindestsicherung eingeführt. Die
Auswirkungen sind daher schon spürbar "Unsere Sozialberatungsstellen
sind mit einer stark steigenden Anfrage von Menschen, die nicht mehr
wissen, wie sie Miete, Essen und Heizung bezahlen können,
konfrontiert. Der Bedarf an Unterstützung zum Überleben hat stark
zugenommen", berichtet Franz Kehrer, Direktor der Caritas
Oberösterreich.

Der Gesetzesentwurf muss überarbeitet werden
Die Caritas empfiehlt daher dringend, den vorliegenden
Gesetzesentwurf zur Sozialhilfe nicht zu beschließen, sondern noch
einmal zu überarbeiten. „Wir dürfen nicht vergessen, die Leistung
Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe kommt der gesamten Gesellschaft in
Österreich zugute. Zu große Ungleichheit kann zu sozialen Spannungen
führen“, erinnert Caritas Präsident Landau. Für eine
zukunftstaugliche Gesellschaft sind aber im Gegenteil Zusammenhalt
und soziale Sicherheit notwendig, so Caritas Präsident Landau,
Caritas Direktor Kehrer und Caritas Direktor Beiglböck unisono.

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