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Klarstellung des Bundesministers Josef Moser zur Causa "Kündigung der Verträge mit Hilfsorganisationen"

BMI wollte Verträge ohne vorherige Evaluierung und Kostenabschätzung kündigen - bis heute liegen keine Wirkungsfolgenabschätzung und keine Kostennutzenrechnung vor

Wien (OTS) - Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen keine Unterlagen vor, die eine seriöse Kündigung der Verträge mit den Hilfsorganisationen ermöglicht hätten.

Im letzten Jahr wurden vom BMI trotz mehrmaliger Urgenz keine Unterlagen übergeben. Informationen wurden nur mündlich und unvollständig weitergegeben.

Folgende Unterlagen sind bis zum heutigen Zeitpunkt noch ausständig und liegen dem BMVRDJ nicht vor:

o Erläuternde Bemerkungen
o Abgeschlossene Wirkungs-Folgen-Abschätzung
o Kosten-Nutzen-Analyse
o Ungeklärte Fragen zu Trägerschaft
o Völlig ungeklärte Fragen in Bezug auf Finanzierung/Kostentragung

Zudem gab es zumindest sieben Arbeitsgruppentreffen der BMI-internen Arbeitsgruppe, wobei lediglich am 5. Treffen (26.6.2018), am 6. Treffen (1.8.2018) und am 7. Treffen (19.9.2018) Vertreter des BVwG teilnahmen. Dem BVwG wurden nach dem 7. Treffen Entwürfe zu Änderungen im BFA-VG (§§ 48 bis 52) vom BMI übermittelt.

Der Abteilungsleiter der Abteilung "Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation" im BMVRDJ nahm einmal am 25.5.2018 gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Justizbetreuungsagentur Mag. Schützenhöfer an einem Arbeitstreffen mit dem Projektteam des BMI teil, bei dem organisatorische Fragen der Justizbetreuungsagentur erörtert wurden. Unterlagen wurden dort ebenfalls keine überreicht.

Im Anschluss daran wurden verschiedene schriftlich gestellte Fragen des BMI zum Thema Justizbetreuungsagentur – nach Abstimmung mit dem Kabinett – der Arbeitsgruppe im BMI übermittelt.

Zusammengefasst liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Unterlagen vor, auf dessen Grundlage eine seriöse weiter Vorgehensweise möglich ist.

Allgemein ist festzuhalten, dass das BMVRDJ lediglich durch die Beratung in der 2. Instanz involviert ist. Die Rechtsberatung in der 1. Instanz und vor allem die Betreuung von Flüchtlingen, was den finanziell größten Anteil ausmacht, liegt beim BMI. Das BMI kann seine Verträge unabhängig vom BMVRDJ kündigen.

Josef Moser: "Ich stehe für eine nachhaltige, nachvollziehbare und auf Rechtsgrundsätzen basierende Politik."

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Alexandra Geyer
Pressesprecherin des Bundesministers
+43 1 52152 2313
alexandra.geyer@bmvrdj.gv.at

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