- 07.01.2019, 10:07:29
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- OTS0031
Klarstellung des Bundesministers Josef Moser zur Causa "Kündigung der Verträge mit Hilfsorganisationen"
BMI wollte Verträge ohne vorherige Evaluierung und Kostenabschätzung kündigen - bis heute liegen keine Wirkungsfolgenabschätzung und keine Kostennutzenrechnung vor
Utl.: BMI wollte Verträge ohne vorherige Evaluierung und
Kostenabschätzung kündigen - bis heute liegen keine
Wirkungsfolgenabschätzung und keine Kostennutzenrechnung vor =
Wien (OTS) - Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen keine Unterlagen vor,
die eine seriöse Kündigung der Verträge mit den Hilfsorganisationen
ermöglicht hätten.
Im letzten Jahr wurden vom BMI trotz mehrmaliger Urgenz keine
Unterlagen übergeben. Informationen wurden nur mündlich und
unvollständig weitergegeben.
Folgende Unterlagen sind bis zum heutigen Zeitpunkt noch ausständig
und liegen dem BMVRDJ nicht vor:
o Erläuternde Bemerkungen
o Abgeschlossene Wirkungs-Folgen-Abschätzung
o Kosten-Nutzen-Analyse
o Ungeklärte Fragen zu Trägerschaft
o Völlig ungeklärte Fragen in Bezug auf Finanzierung/Kostentragung
Zudem gab es zumindest sieben Arbeitsgruppentreffen der BMI-internen
Arbeitsgruppe, wobei lediglich am 5. Treffen (26.6.2018), am 6.
Treffen (1.8.2018) und am 7. Treffen (19.9.2018) Vertreter des BVwG
teilnahmen. Dem BVwG wurden nach dem 7. Treffen Entwürfe zu
Änderungen im BFA-VG (§§ 48 bis 52) vom BMI übermittelt.
Der Abteilungsleiter der Abteilung "Freie Rechtsberufe,
Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation" im BMVRDJ nahm einmal
am 25.5.2018 gemeinsam mit dem Geschäftsführer der
Justizbetreuungsagentur Mag. Schützenhöfer an einem Arbeitstreffen
mit dem Projektteam des BMI teil, bei dem organisatorische Fragen der
Justizbetreuungsagentur erörtert wurden. Unterlagen wurden dort
ebenfalls keine überreicht.
Im Anschluss daran wurden verschiedene schriftlich gestellte Fragen
des BMI zum Thema Justizbetreuungsagentur – nach Abstimmung mit dem
Kabinett – der Arbeitsgruppe im BMI übermittelt.
Zusammengefasst liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren
Unterlagen vor, auf dessen Grundlage eine seriöse weiter
Vorgehensweise möglich ist.
Allgemein ist festzuhalten, dass das BMVRDJ lediglich durch die
Beratung in der 2. Instanz involviert ist. Die Rechtsberatung in der
1. Instanz und vor allem die Betreuung von Flüchtlingen, was den
finanziell größten Anteil ausmacht, liegt beim BMI. Das BMI kann
seine Verträge unabhängig vom BMVRDJ kündigen.
Josef Moser: "Ich stehe für eine nachhaltige, nachvollziehbare und
auf Rechtsgrundsätzen basierende Politik."
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