• 28.12.2018, 10:21:02
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128 Charter-Rückführungen von VMÖ-Menschenrechtsbeobachtern 2018 begleitet

Österreichs Menschenrechtsbeobachter verstärkt im Frontex-Einsatz

Wien (OTS) - 

VMÖ-Menschenrechtsbeobachter haben im Jahr 2018 insgesamt 128 Charter-Rückführungen begleitet, mit denen 5.151 Fremde abgeschoben wurden. Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr (99 beobachtete Charter- Rückführungen mit 3.108 abgeschobenen Fremden) geht vor allem auf den verstärkten Einsatz von VMÖ-Menschenrechtsbeobachtern bei Frontex-koordinierten Rückführungen ohne österreichische Beteiligung zurück. 

2018 wurden mit den 128 beobachteten Charter-Abschiebungen 26 verschiedene Destinationen angeflogen, am häufigsten Albanien (30), Serbien (19), Georgien (18), Kosovo (14) und Gambia (13). 

57 Monitoring-Einsätze erfolgten 2018 zu Charterabschiebungen, die von Österreich organisiert wurden oder an denen sich Österreich beteiligt hat. Gemäß § 10 Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung (FPG-DV) hat bei Charter-Abschiebungen, die das Bundesministerium für Inneres organisiert oder mitorganisiert hat, verpflichtend ein Menschenrechtsbeobachter ab dem Kontaktgespräch des polizeilichen Escort Leaders mit den abzuschiebenden Fremden teilzunehmen. Der Menschenrechtsbeobachter hat die Beobachtung der Abschiebung bis zur Ankunft des Fremden im Herkunftsstaat wahrzunehmen, sofern es sich nicht um einen Linienflug handelt. Der Menschenrechtsbeobachter hat binnen einer Woche über den Ablauf der durchgeführten Abschiebung einen Bericht zu verfassen und dem Bundesminister für Inneres vorzulegen. 

Die restlichen Charterflüge wurden ohne österreichische Beteiligung durchgeführt und im Auftrag von Frontex beobachtet. Die VMÖ-Menschenrechtsbeobachter sind seit Herbst 2017 verstärkt für den bei Frontex angesiedelten „European Pool of forced return monitors“ im Einsatz und decken etwa die Hälfte der von Frontex zur Beobachtung ausgeschriebenen Sammelrückführungen ab, die von Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Frankreich organisiert werden. Dieser Einsatz basiert auf Artikel 8 (6) der Rückführungsrichtlinie („Die Mitgliedstaaten schaffen ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen“) und auf der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Artikel 29 Pool von Rückkehrbeobachtern). 

Der „Verein Menschenrechte Österreich“ verfügt über 9 Mitarbeiter, die als Menschenrechtsbeobachter von Charter-Rückführungen ausgebildet sind und teils seit 2001 eingesetzt werden. Diese „forced return monitors“ haben neben der internen Fortbildung an der Grundausbildung der Begleitbeamten von Problemabschiebungen teilgenommen, sowie eine einwöchige Frontex-Ausbildung als Menschenrechtsbeobachter absolviert, sofern sie im „European Pool of forced return monitors“ tätig sind. Die VMÖ-Menschenrechtsbeobachter sind in diesem Bereich führend in der Europäischen Union und vereinen die meisten Monitoring-Einsätze im „European Pool of forced return monitors“ auf sich. Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Frankreich greifen nicht nur wegen ihrer Erfahrung gerne auf die VMÖ-Menschenrechtsbeobachter zurück, sondern weil sie in der Regel nicht nur die Sprache der Begleitbeamten, sondern auch jene der abzuschiebenden Personen sprechen und dies für eine objektive Beobachtung einen großen Vorteil darstellt. 

VMÖ-Geschäftsführer Günter Ecker, der selbst seit 2001 mehr als 100 Charter-Abschiebungen beobachtet hat: „Die Zahl der Abschiebungen steigt und damit die professionellen Anforderungen an die Polizisten, die Problemabschiebungen begleiten. Die VMÖ-Menschenrechtsbeobachter sehen es als ihre Aufgabe an, dass die hohen menschenrechtenrechtlichen Standards weiter gewährleistet bleiben und auch schwierige Abschiebungen ohne Grund zu einer menschenrechtlichen Beanstandung professionell bewältigt werden können.“

Rückfragen & Kontakt

Günter Ecker
Mobil: +43 (664) 3003224
eMail: ecker@verein-menschenrechte.at

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