Trotz Weihnachten gilt die Parkraumgebühr, Achtung bei Anrainerplätzen
Utl.: Trotz Weihnachten gilt die Parkraumgebühr, Achtung bei
Anrainerplätzen =
Wien (OTS) - Trotz Weihnachtsstimmung ist der 24. Dezember laut ÖAMTC
kein offizieller Feiertag: Wenn Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind,
sollten Sie in Kurzparkzonen den Parkschein nicht vergessen. Der 25.
und 26. Dezember dagegen sind gesetzliche Feiertage und heben die
Kurzparkzonenregelungen nahezu auf.
Achtung, die generellen Ausnahmen sind
- Stadthallen-Kurzparkzone (15. Bezirk), gültig 18-22 Uhr, Maximale
Parkdauer 2 Stunden
- rund um Bahnhöfe und Spitäler sowie die Anrainerparkplätze.
Besondere Vorsicht vor den Anrainerparkplätzen
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es zusätzlich zu
den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24
Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit
entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt
werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds!
Die ÖAMTC-Experten empfehlen, in den genannten Bezirken sehr genau
aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird.
Navigieren Sie sich zur Kurzparkzone im 15. Bezirk:
http://bit.ly/2jbB0X2
Alle Infos zu Kurzparkzonen in der ÖAMTC-App: www.oeamtc.at/app
(Schluss)
Lasser/Dittrich
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