- 19.12.2018, 11:57:30
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Kollektivvertragspartner setzen Anrechnung von Karenzzeiten um
WKÖ-Kopf: „Sozialpartner haben Heft selbst in die Hand genommen – Gesetzgebung nicht nötig“
„Wir begrüßen die Entscheidung der Regierung, die Anrechnung von Karenzzeiten auch in Zukunft sozialpartnerschaftlichen Kollektivvertragsverhandlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu überlassen“, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Schon bisher wurde in vielen Kollektivverträgen - etwa für Industrie und Banken - Karenzzeiten auf gesetzliche Ansprüche und Vorrückungen angerechnet. Nun wurde in den KV-Verhandlungen der Herbstlohnrunde zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Anrechnung von bis zu 24 Monaten verankert - zuletzt im Kollektivvertrag für Handelsangestellte. Gerade im Handel ist der Anteil an Arbeitnehmerinnen besonders hoch. In einzelnen Branchen ist die Umsetzung einer besseren Karenzzeit-Anrechnung in Aussicht gestellt.
„Auch wenn eine Reihe von Kollektivverträgen mit hohem Frauenanteil, etwa für Hotel- und Gastgewerbe und für Frisöre, erst im Frühjahr verhandelt wird und erst dann die Umsetzung möglich ist, kann man jetzt schon sagen: Die Sozialpartner haben das Heft selbst in die Hand genommen, sie haben Lösungen geliefert und für Frauen positive Ergebnisse erzielt. Auch wenn die Gewerkschaft jetzt auf die parteipolitische Argumentation der SPÖ einschwenkt und damit ihre eigenen Erfolge und die der Sozialpartner relativiert – eine eigene Gesetzgebung ist angesichts der jüngsten Verhandlungserfolge bei den Karenzzeiten nicht nötig“, bringt es Kopf auf den Punkt. (PWK893/ES)
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