• 17.12.2018, 16:44:03
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  • OTS0137

OÖVP-Hattmannsdorfer und FPOÖ-Mahr: "Verfassungsgerichtshof bestätigt mutige Reform der Mindestsicherung in Oberösterreich!"

Entscheidung des VfGH ist klare Bestätigung der Vorreiterrolle Oberösterreichs

Utl.: Entscheidung des VfGH ist klare Bestätigung der Vorreiterrolle
Oberösterreichs =

Linz (OTS) - "Dem Grunde nach ist mit dem vorliegenden
VfGH-Erkenntnis das oö. Modell bestätigt", sagen
OÖVP-Landesgeschäftsführer LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer und
FPOÖ-Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion auf die heute
veröffentlichte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur
Deckelung der Mindestsicherung für Bedarfsgemeinschaften bei 1500
Euro (inflationsangepasst 1512 Euro) in Oberösterreich.

"Der VfGH sieht beim oö. Modell keine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes. Die Summe der gesetzlichen Bestimmungen
gewährleistet, dass ein zur Vermeidung sozialer Notlagen
ausreichender Betrag zur Verfügung steht", so Mahr und
Hattmannsdorfer.

"Lediglich die Einbeziehung von Personen in den Deckel, welche keinen
Anspruch auf Mindersicherung haben (sog. "fiktiver Mindeststandard")
wurde vom VfGH als unsachlich qualifiziert", so Hattmannsdorfer und
Mahr. "Die Entscheidung des VfGH ist ein klarer Beweis für die
Vorreiterrolle Oberösterreichs. Was uns der Hausverstand sagt, wurde
nun auch durch die Verfassungsjuristen bestätigt: Diejenigen, die
arbeiten gehen und Steuern zahlen, sollen mehr im Geldbörserl haben,
als diejenigen die ausschließlich von Sozialleistungen leben“.

Mit der sozial ausgewogenen Deckelung der Mindestsicherung wurde ein
spürbarer Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen
geschaffen. „Für all jene, die Unterstützung brauchen, übernehmen
wir Verantwortung. Aber in einem Land wie Oberösterreich muss es sich
auszahlen, aufzustehen und anzupacken.“

Details zum Deckel:

o Der Betrag orientiert sich am Medianeinkommen in Österreich. Dieses
beträgt rund 1.500 Euro.

o Der Deckel von grundsätzlich 1.500 Euro (Basis 2016) soll jährlich
valorisiert werden. Somit wird im Jahr 2017 von einem Betrag in Höhe
von 1.512 Euro ausgegangen.

o Überschreitet die Summe der BMS-Leistungen aller Personen einer
Haushaltsgemeinschaft den Betrag von 1.512 Euro, kommt es zu einer
prozentuellen Kürzung aller Mindestsicherungsbezieher im gleichen
Ausmaß.

Im Gegensatz zu Niederösterreich, wo der Deckel vom VfGH aufgehoben
wurde, hat Oberösterreich keinen „starren Deckel“, weil es einen
Mindeststandard pro Person gibt.

Von der Deckelung ausgenommen sind:

o Personen, die Pflegegeld zumindest der Stufe 3 oder Reha-Geld
beziehen
o Menschen mit Beeinträchtigung
o pflegende Personen
o Personen, die Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreuen
o arbeitsunfähige Personen

Zusätzlich erhalten Bezieher der Mindestsicherung (vom Deckel NICHT
betroffen):

o Familienbeihilfe
o Geschwisterzuschlag
o Mehrkindzuschlag
o beitragsfreier Kindergarten
o Krankenversicherung inkl. Mitversicherungsmöglichkeit für
Angehörige und freie Arztwahl
o Rezeptgebührenbefreiung
o Pflegegeld
o Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz
o Zugang zu Sozialmärkten

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