• 17.12.2018, 15:36:42
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  • OTS0131

Klarstellung der LPD Wien zum Wiener Derby

Wien (OTS) -

Datum: 16.12.2018
Uhrzeit: -
Adresse:10., Horrplatz und Nahbereich

Ergänzend zur gestrigen Presseaussendung (17.12.2018, 22:30 Uhr), in
der die Wiener Polizei eine Bilanz der Vorkommnisse rund um das
Wiener Derby zog, wird hiermit – wie bereits in einer Vorabinfo um
11:45 Uhr angekündigt – eine ausführliche Stellungnahme
veröffentlicht. Ziel der Landespolizeidirektion Wien ist es, den
Einsatz für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen und die
zahlreich kursierenden Fehlinformationen und Anschuldigungen zu
berichtigen. Aus diesem Grund wurde im Zuge einer ersten
Einsatzevaluierung beschlossen, Teile des chronologischen
Einsatzprotokolls und Auszüge aus polizeilichen Videoaufnahmen zu
veröffentlichen.

• Bereits im Vorfeld gab es von Fangruppierungen des SK Rapid Wien
den Aufruf, an einem gemeinsamen Marsch – genannt „Corteo“ – von
Hütteldorf nach Favoriten teilzunehmen.

• 12:30 Uhr: Bereits am Sammelort sowie beim Marsch zum Bahnhof
Hütteldorf und im Bahnhofsareal selbst kam es zu massivem Einsatz
verbotener pyrotechnischer Gegenstände. Es wurden Rauchtöpfe
gezündet, polizeifeindliche Gesänge skandiert und
Anstandsverletzungen gesetzt (z.B. Urinieren auf dem Bahnsteig),
weshalb bereits zu diesem Zeitpunkt die polizeiliche Videoüberwachung
gemäß Sicherheitspolizeigesetz mehrmals angekündigt und in weiterer
Folge auch durchgeführt wurde.

• Zum Transport wurden zwei sogenannte Einlagezüge der Wiener Linien
bereitgestellt. Mithilfe dieser wurden die Teilnehmer entlang der
Linie U4 zum Karlsplatz, von dort aus entlang der Linie U1 weiter zum
Reumannplatz gebracht. Auch beim Umstieg am Karlsplatz wurden im
Bereich der U-Bahn-Station Knallkörper und pyrotechnische Gegenstände
gezündet. Diesbezüglich wurden mehrere Verwaltungsanzeigen – zum Teil
gegen bislang unbekannte Täter – gelegt.

• 14:25 Uhr: Ankunft der Einlagezüge in der U-Bahn-Station
Reumannplatz und anschließender Abmarsch der Fans in Richtung
Generali-Arena. Auf der Laaer-Berg-Straße (Höhe Ordnungsnummer 2) kam
es zu massiver Verwendung pyrotechnischer Gegenstände sowie dem
Bewurf angrenzender Häuser, Fenster, Geschäftslokale und
unbeteiligter Zivilpersonen, was eine massive Gefährdung darstelle
und eine Vielzahl von Beschwerden besorgter Bürger am Polizei-Notruf
zur Folge hatte. Die Polizeieinheiten setzten auf Deeskalation und
vergrößerten den Abstand zu den Teilnehmern des Marsches. Zwei
Ausschnitte aus der polizeilichen Einsatzdokumentation vom Bereich
Laaer-Berg-Straße ist im veröffentlichten Video auf dem Twitter-Kanal
der @LPDWien öffentlich einsehbar.

• 15:00 Uhr: Der Fanmarsch erreicht die Laaer-Berg-Straße 45, wo
diese über die A23 Süd-Ost-Tangente führt. Um 15:03 Uhr meldete der
Einsatzabschnittskommandant per Funk die Wahrnehmung von Bewurf des
Fahrzeugverkehrs auf der Süd-Ost-Tangente. Zu ebendiesem Zeitpunkt
herrschte auf der A23 reges Verkehrsaufkommen, weshalb – um mögliche
schwere Verkehrsunfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden –
die Sperre beider Fahrtrichtungen veranlasst wurde. Anzumerken ist
auch, dass der gesamte Fanblock aus einem für die Polizei nicht
ersichtlichen Grund direkt auf der Brücke stehenblieb. Zu diesem
Zeitpunkt befanden sich die begleitenden Polizeieinheiten nicht auf
der Brücke und es gab auch keinerlei polizeiliche Anweisungen, auf
der Brücke stehen zu bleiben. Ein Ausschnitt aus der polizeilichen
Einsatzdokumentation vom Brückenbereich Laaer-Berg-Straße/
Süd-Ost-Tangente ist im veröffentlichten Video auf dem Twitter-Kanal
der @LPDWien öffentlich einsehbar.

• 15:06 Uhr: Die Süd-Ost-Tangente ist von 15:05 Uhr bis 15:10 Uhr in
beide Fahrtrichtungen gesperrt. Danach werden einzelne Fahrstreifen
mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h für den
Fahrzeugverkehr freigegeben. Die Autobahn-Sperre verursacht
kilometerlangen Stau. Der Bewurf einer der meist befahrensten Straßen
Österreichs stellt im strafrechtlichen Sinn eine vorsätzliche
Gemeingefährdung (§ 176 StGB) dar, ein Delikt, das mit einer bis zu
zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist. Aufgrund der vorliegenden
Strafrechtsdelikte sowie aufgrund des aggressiven Verhaltens vieler
Fans war zu diesem Zeitpunkt eine Eskalation im Bereich des Stadions
geradezu zu erwarten, weshalb um 15:06 Uhr die Anhaltung aller sich
in diesem Bereich befindlichen Personen erfolgte. Die Anhaltung
erfolgte bewusst im Bereich des Fußweges zwischen Laaer-Berg-Straße
und Stadion, da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur in diesem
Bereich eine einsatztaktisch vertretbare Anhaltung möglich war. Dies
wird auch durch die Tatsache unterstrichen, dass es im Zuge der
Anhaltung von über 1000 Personen zu keinem einzigen Waffengebrauch
kommen musste.

Zu den konkreten Vorwürfen, dass Kinder, Familien und gebrechliche
Personen stundenlang festgehalten wurden:

• 15:19 Uhr: Eine Familie (Vater, Mutter und 5-jähriges Kind) treten
an die Beamten heran und bitten, den Ort verlassen zu dürfen. Der
Aufforderung, seinen Ausweis vorzuweisen, kommt der Familienvater
erst nach Rücksprache mit anderen Fans nach. Die Familie verlässt
nach erfolgter Identitätsfeststellung um 15:24 Uhr den Anhalteort.

• 15:34 Uhr: Ein Mann teilt den Beamten mit, dringend eine Toilette
aufsuchen zu müssen. Umgehend wird eine Identitätsfeststellung
durchgeführt und der Mann nach wenigen Minuten ebenfalls aus dem
Sicherheitsbereich entlassen.

• 15:43 Uhr: Durchsage mittels Lautsprecherwagen über die Gründe der
Anhaltung und das geplante weitere Vorgehen (Identitätsfeststellung
und anschließende Wegweisung aus dem Sicherheitsbereich). Dies hat
erneut polizeifeindliche Parolen zufolge. Anwesende führende
Fangruppierungen schließen ein Mitwirken für sich und alle anderen
Anwesenden aus, weshalb anfänglich nur sehr wenige Personen den
Bereich verlassen wollen.

• 16:07 Uhr: Die Polizei fordert alle Anwesenden erneut via
Lautsprecherwagen zur Mitwirkung auf. Mehrere Vereinsverantwortliche
sind vor Ort anwesend und versuchen auf die eigenen Fans erfolglos
einzuwirken.

• 16:11 Uhr: Eine Person klagt über Kreislaufbeschwerden. Es sind
während der gesamten Dauer der Amtshandlung drei Notfallsanitäter der
Polizei anwesend und führen insgesamt 22 Hilfeleistungen durch.
Lediglich drei Personen müssen dem Rettungsdienst übergeben werden
(Kreislaufbeschwerden, Knie- bzw. Rückenschmerzen).

• 16:32 Uhr: Es wird eine zweite sogenannte Aufarbeitungsschleuse zur
Durchführung von Durchsuchungen und Identitätsfeststellungen
eingerichtet. Ein großer Teil der Fans weigert sich nach wie vor, an
der Amtshandlung mitzuwirken und sich auszuweisen.

• 17:07 Uhr und 18:31 Uhr: Es erfolgen weitere Durchsagen, dass
Frauen, Kinder sowie gebrechliche Personen vortreten mögen und
bevorzugt behandelt werden, um sie schnellstmöglich aus der
Amtshandlung entlassen zu können. Auch diese Durchsage verursacht
ablehnende Rufe.

• Ab Spielende: Es werden freie Kontingente der Bereitschaftseinheit
laufend hinzugezogen und insgesamt 11 Aufarbeitungsschleusen
eingerichtet, um eine schnellere Abwicklung zu ermöglichen.

• Im Zuge der Kontrollen konnten zahlreiche verbotene Gegenstände
vorgefunden und sichergestellt werden, insbesondere pyrotechnische
Gegenstände sowie eine Rauchgranate polnischen Fabrikats, die
grundsätzlich nur für militärische Zwecke verwendet wird und laut
österreichischem Recht als Sprengmittel eingestuft ist. Bei den
anderen Sicherstellungen handelt es sich vorwiegend um verbotene
Pyrotechnik der Klasse F3 und höher, sowie Blitzknallsätze und
Notsignalfackeln.

• 19:45 Uhr: Durch die polizeiliche Einsatzleitung wird die
Berufsfeuerwehr Wien unterstützend angefordert, um die angehaltenen
Personen mit warmen Getränken zu versorgen. Bereits zuvor erfolgte
die Verteilung von Trinkwasser.

• 21:55 Uhr: Die letzte Identitätsfeststellung wird abgeschlossen.
Insgesamt wurden 1338 Personen kontrolliert und ihre Daten erfasst.
Anzumerken ist, dass auch nach Beendigung der Kontrollen noch mehrere
hundert Fans rund um die Örtlichkeit verharrten und sich erst um
22:20 Uhr gemeinsam zur
U-Bahn-Station Reumannplatz begaben.

• Am Platz der Anhaltung konnten nach Beendigung der Maßnahmen
zahlreiche Sturmhauben und Gebissschutze (Kampfsport) sowie eine
große Anzahl pyrotechnischer Gegenstände vorgefunden werden.

Abschließend merkt die Landespolizeidirektion Wien an:

• Eine Sperre der A23 Südosttangente ist kein Routinevorgang und wird
nur in Notfällen in Erwägung gezogen. Die Behauptung einer Sperre der
Autobahn vor dem Bewurf ist – wie in den gesicherten Videos
ersichtlich – falsch.

• Die Wiener Berufsrettung rückte mit dem Katastrophenzug aus, weil
mehrere Fans aufgrund ihrer Anrufe beim Notruf einen derartigen
Einsatz ausgelöst hatten. Der Katastrophenzug rückte – weil Hilfe in
diesem Ausmaß nicht erforderlich war – wieder ab. Der Einsatzleiter
der Rettung verblieb vor Ort.

• Der Großteil der kontrollierten Personen waren – laut Wahrnehmung
der Einsatzkommandanten vor Ort – jugendliche und erwachsene Männer.
Eine genaue Auswertung aller Identitätsfeststellungen ist im Gange.

• Es entspricht der grundsätzlichen Einsatzphilosophie der Wiener
Polizei, dass von Zwangsmaßnahmen betroffene Kinder, Frauen oder
gebrechliche Personen möglichst bevorzugt und somit rasch abgefertigt
werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPO

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