- 14.12.2018, 14:09:12
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- OTS0136
Ärztekammertag: Resolution zu Telemedizin und e-Health
Klare rechtliche und technische Rahmenbedingungen für telemedizinische Leistungen gefordert
Utl.: Klare rechtliche und technische Rahmenbedingungen für
telemedizinische Leistungen gefordert =
Wien (OTS) - Die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer hat
am Freitag im Rahmen des 138. Ärztekammertages eine Resolution zu den
Themenfeldern Telemedizin und eHealth verabschiedet.
Der digitale Wandel kennt keine Grenzen – weder nationale, noch
berufsbezogene. Für das Gesundheitswesen bedeutet das eine rapide
zunehmende Bedeutung von Themenfeldern wie Telemedizin und eHealth.
Telemedizin wird in der Resolution positiv bewertet, etwa im Hinblick
auf digitales Monitoring und Onlinekontakte im Rahmen von Diagnose
und Therapie. Der unmittelbaren Arzt-Patientenkontakt ist nach wie
vor der Gold-Standard, es können Onlinekontakte diese unmittelbare
Arzt-Patientenbeziehung in der Regel nicht ersetzen, jedoch macht es
in einzelnen Anwendungsgebieten durchaus Sinn, telemedizinische
Methoden zur Anwendung zu bringen.
Zudem müssten klare rechtliche Rahmenbedingungen – im Konsens mit den
Ärztevertretern – erarbeitet und umgesetzt werden. Für eHealth-Apps
und andere telemedizinische Applikationen brauche es unter anderem
europaweit einheitliche Zertifizierungen sowie ein Telemedizin- und
eHealth-Register zur strukturierten Erfassung zertifizierter
telemedizinischer eHealth-Applikationen. Besonderes Augenmerk müsse
bei einem sensiblen Feld wie Gesundheitsdaten auf dem Thema
Datenschutz liegen.
Die Resolution im Wortlaut:
Die ÖÄK hat sich intensiv mit dem Thema eHealth und Telemedizin
befasst und fordert von den politisch Verantwortlichen die Umsetzung
bzw. Berücksichtigung folgender essentieller Punkte:
1. Telemedizin wird als Unterstützung der Arzt-Patientenbeziehung
sowie des Behandlungsprozesses positiv bewertet. Digitales Monitoring
und Onlinekontakte können bei Diagnose und Therapie durchaus sinnvoll
sein.
2. Onlinekontakte zwischen Arzt und Patienten können den
unmittelbaren Arzt–Patientenkontakt in der Regel nicht ersetzen. Es
obliegt der besonderen ärztlichen Verantwortung zu entscheiden, wann
telemedizinische Leistungen zulässig sind und wann nicht. Patienten
sind im Sinne eines „informed consent“ einzubinden.
3. Es braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen für telemedizinische
Leistungen. Diese sind im Konsens mit den Ärztevertretern zu
entwickeln und umzusetzen, um so Rechtssicherheit zu gewährleisten.
4. Telemedizin muss stets patientenorientiert erfolgen und darf
niemals industriegetrieben sein.
5. Für eHealth-Apps und andere telemedizinische Applikationen braucht
es europaweit einheitliche Zertifizierungen um Datensicherheit und
Datenzuverlässigkeit zu garantieren. Weiters ist ein Telemedizin- und
eHealth-Register zur strukturierten Erfassung zertifizierter
telemedizinischer eHealth-Applikationen einzurichten.
Gesundheitsdaten sind höchst sensibel, weshalb der Datensicherheit
besonderes Augenmerk gewidmet werden muss.
6. Es muss gewährleistet sein, dass sowohl ÄrztInnen als auch
PatientInnen klar zwischen zertifizierten und nicht zertifizierten
Hard- und Softwareprodukten unterscheiden können. Eine strukturierte
Datenübergabe- bzw. Übernahme zwischen telemedizinischen
Applikationen muss jederzeit gewährleistet werden.
7. Telemedizin und eHealth gehören sowohl in das Medizinstudium als
auch in die ärztliche Ausbildung (AM, FA) als verpflichtende
Bestandteile integriert.
8. Die Eigentumsrechte an den im Zuge von telemedizinischen oder
eHealth-Leistungen generierten Daten gehören verbindlich festgelegt.
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