Rasch noch Weihnachtsgrüße verschicken! Die einen tun es, weil es ihnen ein Anliegen ist, die anderen aus reinem Pflichtbewusstsein. Manche greifen zu Papier und Stift und verschicken ihren Weihnachtsgruß auf dem Postweg, andere wiederum wählen E-Mail, SMS oder WhatsApp. Egal, für welches Medium Sie sich entscheiden: Ihre Weihnachtsgrüße sollten fehlerfrei sein! Ihr Gruß ist nämlich Ihre Visitenkarte und zugleich Ausdruck Ihrer Wertschätzung.
Frohe Weihnachten!
Bei der Formulierung „Frohe Weihnachten“ können Sie nicht allzu viel falsch machen, Sie sollten aber im Auge behalten, dass „Froh“ nur am Anfang einer freistehenden Zeile großgeschrieben wird. Steht es mitten im Satz, schreibt man es klein. Dies gilt natürlich auch für andere Adjektive wie „schöne“, „besinnliche“ oder „friedliche“ in Kombination mit „Weihnachten“ oder auch „Fest“.
Ein gutes Neues/neues Jahr!
Auch bei den Neujahrswünschen passieren erfahrungsgemäß Fehler. „Die Gefahr eines Fehlers ist seit Juni 2017 aber deutlich geringer“, meint Huberta Weigl von der Schreibwerkstatt in Wien. Durfte man „neu“ bis dahin nur kleinschreiben, weil es sich beim „neuen Jahr“ (im Unterschied eben zum „Heiligen Abend“) nicht um einen Eigennamen oder eine namensähnliche Fügung handelt, ist inzwischen auch Großschreibung erlaubt.
Ein Komma setzt man allerdings nach „gute“ nach wie vor nicht. Warum? Weil Sie zwischen „gute“ und „Neues/neues“ gedanklich nicht „und“ einfügen können. Oder anders gesagt, weil es sich hier nicht um gleichrangige Adjektive handelt. Das Jahr ist nicht neu und gut, sondern das neue Jahr soll gut werden. Im Zweifelsfall können Sie immer noch „Prosit Neujahr“ wünschen.
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Dr. Huberta Weigl
Schreibwerkstatt
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