• 12.12.2018, 09:30:01
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  • OTS0036

FAF-Seminare IDD und WAG-fit

Leistbare Weiterbildungskurse für alle Berufsgruppen

Wien (OTS) - 

Mit Beginn 2019 unterliegen auch gewerbliche Vermögensberater der Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von 60 Stunden. Die Fachakademie für Finanzdienstleister (FAF) hat ihr Seminarangebot bereits jetzt entsprechend den gesetzlichen Anforderungen – Mifid II /WAG 2018, Gewerbeordnung und IDD – erweitert und bietet ab sofort Seminare und Workshops für die betroffenen Berufsgruppen wie Wertpapiervermittler, Versicherungsmakler und -agenten, gewerbliche Vermögensberater sowie für Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und -dienstleistungsunternehmen, deren Mitarbeiter und Kooperationspartner an.

NEU: Jährlich 15 Stunden Fortbildung

Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden betragen je nach Berufsgruppe zwischen 40 bis 60 Stunden innerhalb einer Dreijahresfrist. Neu ist der Qualifikationsnachweis, den nunmehr auch Mitarbeiter und Kooperationspartner von Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen (WPF) und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) pro Jahr im Ausmaß von 15 Stunden zu erbringen haben. Die Erreichung der Lernziele muss nachweislich dokumentiert werden.

Online und Präsenzveranstaltungen

Die vorgeschriebenen Lehrpläne sehen die Fortbildung in den Bereichen der jeweiligen Berufsgruppe wie u.a. Veranlagung, Versicherung, Finanzierung, Recht und Spezialthemen vor. Die einzelnen Themenschwerpunkte werden von der FAF in einzelnen Modulen angeboten, die sowohl als Präsenzveranstaltung als auch im blended learning - Modus absolviert werden können. Die Online-Seminare können orts- und zeitunabhängig jederzeit gebucht werden – so können Berater und Vermittler die jeweilige Weiterbildung individuell an ihren Berufsalltag anpassen.

Gutes Preis-/Leistungsverhältnis

Die Kosten für die Onlineseminare betragen aktuell 35,- Euro (inkl. USt.) pro Modul im Ausmaß von 5 Stunden. Nach jedem Seminar erhält der Teilnehmer ein FAF-Zertifikat als Nachweis über die absolvierten Stunden bei den zuständigen Behörden (u.a. Finanzmarktaufsicht (FMA), Gewerbebehörde). Dieser ist gemäß den aktuellen Bestimmungen am Gewerbestandort fünf Jahre aufzubewahren und jederzeit der Behörde vorzuweisen.

Eine Übersicht wie viele  Weiterbildungsstunden die jeweiligen Berufsgruppen zu absolvieren haben, sind im "FAF-Weiterbildungskalender 2019" (PDF) zu finden.

Rückfragen & Kontakt

FAF - Fachakademie für Finanzdienstleister
DDr. Mario Art
Geschäftsführer
+43 (0) 699 13808891
mario.art@faf.at
http://www.faf.at

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