Beschluss zur Einrichtung eines Fonds für Geschädigte kommt Kritik des Rechnungshofs nach. Alle Berechtigten kommen zu ihrem Anspruch.
Utl.: Beschluss zur Einrichtung eines Fonds für Geschädigte kommt
Kritik des Rechnungshofs nach. Alle Berechtigten kommen zu
ihrem Anspruch. =
Klagenfurt (OTS) - Zum heutigen Beschluss für den Wildschadensfonds
im Ausschuss für ländlichen Raum hält VP-Landtagsabgeordneter
Ferdinand Hueter als Ausschuss-Obmann fest: „Der Bundesrechnungshof
hat kritisiert, dass die bisherige Praxis in Kärnten rechtlich nicht
korrekt ist – das bereinigen wir nun.“ Bis heute nämlich hat die
Jägerschaft Versicherungen für Tiere abgeschlossen, die sie nicht
bejagen darf, also für ganzjährig geschontes Großwild. Mit der
Einrichtung des Wildschadensfonds ist es damit vorbei. Das Land wird
künftig Schadensfälle prüfen und Entschädigung an Betroffene leisten.
Hueter: „Das ist ein erster richtiger und wichtiger Schritt.“
Entscheidend ist auch, dass Vertreter der Anspruchsberechtigten im
Kuratorium vertreten sind. Hueter: „Sie haben eine Stimme im
Kuratorium - damit ist sichergestellt, dass jeder Geschädigte zu
Schadenersatz kommt.“ Das sechsköpfige Gremium besteht aus Vertretern
der Landwirte, Fischer, Almbewirtschafter, Jäger und zwei Experten
aus den zuständigen Referaten der Landesregierung. „Wenn geschütztes
Großraubwild Schaden für Betriebe anrichtet, ist es logische
Konsequenz, dass dieser den Betroffenen ersetzt wird“, sagt Hueter
klar. In der Landtagssitzung kommende Woche soll der entsprechende
Beschluss fallen.
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