• 01.12.2018, 10:38:02
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  • OTS0018

Klarstellung des Außenministeriums zu Medienberichten über den UNO-Flüchtlingspakt

Erklärung des Sprechers des Außenministeriums

Utl.: Erklärung des Sprechers des Außenministeriums =

Wien (OTS) - Der UNO-Flüchtlingspakt ist nicht die beste Lösung zur
Regelung von Asylfragen. Es ist ein teilweise gut gemeinter Ansatz,
aktuelle Probleme der Asylpolitik brauchen aber klare politische
Entscheidungen.

Staatliches Handeln auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechts kann
nur auf der Grundlage innerstaatlicher Gesetze oder völkerrechtlicher
Verträge, denen das Parlament zuvor die verfassungsgemäße Zustimmung
erteilt hat, erfolgen. So gibt es u.a. mit der Genfer
Flüchtlingskonvention bereits klare völkerrechtliche Verpflichtungen,
über die Österreich nicht hinausgehen will. Gewisse Inhalte des
Flüchtlingspakts entsprechen aber österreichischen Prioritäten,
insbesondere die Konzentration auf die Vermeidung von Fluchtursachen
und die Bekämpfung der Wurzeln von Fluchtbewegungen.

Österreich wird daher dem UNO-Flüchtlingspakt in der
Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember zwar
grundsätzlich zustimmen. Derzeit läuft aber noch eine Prüfung der
kritischen Punkte im Pakt und möglicher Handlungsoptionen dazu. So
bestehen Bedenken gegen die globale Verteilung von Flüchtlingen und
die Vermischung von Flüchtlingen nach der Genfer Konvention
einerseits und Wirtschaftsflüchtlingen andererseits.

Flüchtlingsschutz ist auf Zeit gedacht und stellt lediglich einen
temporären Schutz dar. Neben der freiwilligen Rückkehr von
Flüchtlingen,die im Pakt als bevorzugte Lösung dargestellt ist,
sollen auch zwangsweise aufenthaltsbeendende Maßnahmen angewendet
werden können. Die Souveränität Österreichs muss dabei zu jeder Zeit
gewahrt bleiben.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MAA

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