Dieselgate - VW wegen "sittenwidriger Schädigung" zu Schadenersatz verurteilt
Autokäuferin darf gebrauchten VW Passat zurückgeben. VW muss Kaufpreis abzüglich Nutzungsentgelt ersetzen.
Wien/Halle (OTS) - Das LG Halle hat am 15.11.2018 (AZ 5 O 114/18) einer Autokäuferin Recht gegeben, die VW direkt in Deutschland geklagt hatte. Diese erwarb 2011 für € 20.235 einen gebrauchten VW Passat, den der Sohn dann in Österreich verwendete. Später erfuhr sie, vom "VW-Skandal" betroffen zu sein. 2018 schrieb ihr die Behörde, das KfZ habe eine unzulässige Abschalteinrichtung und daraus resultierend keine gültige Typgenehmigung mehr.
Die Käuferin klagte VW über die österreichische Kanzlei LEGAL CHAMBERS Kainz. Das LG Halle bestätigte einen Schadenersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung: „Es lag also eine bewusste Täuschung der Aufsichtsbehörden einerseits und der Verbraucher andererseits vor, um die entsprechende Typengenehmigungen für die Fahrzeuge zu erhalten und diese dann so in Verkehr bringen zu können, um dadurch entsprechende Vertragsschlüsse der Händler mit Kunden herbeiführen zu können.
“ Der Schaden liegt im bezahlten Kaufpreis. Die Klägerin muss sich einen Nutzungsersatz iHv. € 10.149,14 anrechnen lassen.
Das Urteil sei richtungsweisend, so Anwalt Kainz, da es gegen den Hersteller gehe: "Dies hat den Vorteil, dass längere Verjährungsfristen laufen und ein aufwendiges Beweisverfahren erspart bleibt.
" Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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