Fußnote in der Regierungspräsentation kündigt weitere Kürzung von 58,40 Euro pro Kind ab Herbst 2019 an
„Kinder werden die Leidtragenden der Mindestsicherung Neu sein“, befürchtet ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann. 31,8 Prozent, also fast ein Drittel der BezieherInnen von Mindestsicherung, sind Kinder und Jugendliche. „Sie sind also von jeder Kürzung zumindest indirekt betroffen.“ Außerdem soll einer Fußnote in der Reform-Präsentation der Bundesregierung zufolge ab Herbst 2019 auch der Kinderabsetzbetrag auf die Mindestsicherung angerechnet werden. Demnach sollen 58,40 Euro pro Kind abgezogen werden. Schumann: „Die Regierung bewirbt ihre Reform mit Zahlen, die schon bei Inkrafttreten nicht mehr gelten werden. Das ist eine Verhöhnung der betroffenen Familien!“++++
Soll Zwei-Kind-Familie mehr bekommen als Drei-Kind-Familie?
Ab dem dritten Kind wäre dieser Abzug (minus 58,40 Euro) sogar höher als die Mindestsicherung, die ab dem dritten Kind pro Kind ausbezahlt wird (43,15 Euro). Schumann: „Die Neuregelung könnte also die völlig absurde Folge haben, dass – bei ansonsten völlig identen Voraussetzungen – eine Familie mit zwei Kindern mehr Mindestsicherung bekommt als eine Familie mit drei Kindern. Sozialministerin Hartinger-Klein muss rasch Auskunft geben, ob das tatsächlich so ist, oder wie die Fußnote in der Regierungspräsentation sonst gemeint ist.“ (fk)
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