Das zeigt eine neue FORBA-Studie und Fälle aus dem AK Rechtsschutz
Utl.: Das zeigt eine neue FORBA-Studie und Fälle aus dem AK
Rechtsschutz =
Wien (OTS) - Eine neue FORBA-Studie im Auftrag der AK mit 9.400
Befragten (Mikrozensus Statistik Austria) zeigt: Eine deutliche
Mehrheit von 58 Prozent der befragten ArbeitnehmerInnen in Vollzeit
hat gar kein Mitsprachrecht bei der Arbeitszeit, sondern bekommt
diese vom Arbeitgeber fix vorgegeben. Selbst über ihre Arbeitszeit
bestimmen können nur 13 Prozent der Vollzeitkräfte. Menschen mit
Pflichtschulabschluss können am wenigsten über ihre Arbeitszeit
bestimmen, Menschen mit Hochschulabschluss am meisten. So haben
vollzeitbeschäftigte PflichtschulabsolventInnen zu beinahe 85 Prozent
fix vorgegebene Arbeitszeiten.
Hilfsköchin bleibt der Gang vor Gericht nicht erspart
Beispielhaft für die Mehrheit der ArbeitnehmerInnen, die nicht selbst
über ihre Arbeitszeit bestimmen können, ist der Fall der Hilfsköchin,
die ihren Job in Wien verlor, weil sie es ablehnte 12 Stunden am Tag
zu arbeiten. Die neueste Entwicklung ist: Die Arbeiterkammer musste
mittlerweile den Gang zu Gericht antreten. Unter Druck gesetzt
unterzeichnete sie eine einvernehmliche Lösung des
Arbeitsverhältnisses in der Hoffnung, wenigstens schnell zu ihrer
Abfertigung zu kommen. Doch der Arbeitgeber blieb Frau B. bis heute
das Geld schuldig, sodass die AK ihre Ansprüche jetzt vor Gericht
einklagt.
Projektleiter: „Ich habe mich kaputtgearbeitet!“
Die Minderheit der ArbeitnehmerInnen, die „selbstbestimmt“ arbeitet,
läuft Gefahr sich selbst auszubeuten, wie der Fall eines
Arbeitnehmers zeigt, der als Projektleiter bei einer
Arbeitskräfteüberlassungsfirma gearbeitet hat: Durch die hohe
Arbeitsmenge musste er oft sehr lange arbeiten. Bis zum Juni 2017
hatte er 455 „Gutstunden“ angesammelt, die weder in Geld noch in Zeit
ausgeglichen worden waren und die hauptsächlich in den letzten zwei
Jahren angefallen waren. Er wurde krank und war mehrere Monate
hindurch nicht arbeitsfähig. Schließlich bekam er die Kündigung. Bis
dahin wurden ihm die Überstunden nur zum Teil und nur im Verhältnis
1:1 ausbezahlt. Zwar galt in diesem Fall noch das alte
Arbeitszeitgesetz, dennoch zeigt er: Überlange Arbeitszeiten
schädigen die Gesundheit! Er leidet nach wie vor unter seinem
Burn-Out und sagt: „Ich habe mich kaputt gearbeitet!“
AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „Die ArbeitnehmerInnen halten
Österreich am Laufen. Sie haben sich etwas Besseres verdient, als
dass sie erst ausgequetscht werden wie eine Zitrone und dann auch
noch vor Gericht gehen müssen, um zu ihrem Geld zu kommen. Die
zynischen Hinweise der Regierung, die Menschen könnten sich ohnehin
an die Arbeiterkammer wenden und klagen, zeigen, dass es hier kein
Bewusstsein für die Realität der Beschäftigten gibt. Ein Gang vor
Gericht kostet Nerven, und auf sein Geld warten müssen, kann
existenzgefährdend sein. Besser wäre es, dafür zu sorgen, dass es
nicht so weit kommen muss. Wir fordern: Überstunden dürfen nicht mehr
verfallen, und das 12-Stunden-Tag-Gesetz muss weg!“
SERVICE: Behalten Sie den Überblick über Ihre Arbeitszeit! Mit den
Hilfsmitteln der AK:
+ www.ak-zeitspeicher.at oder integriert in die AK App „Frag uns!“ im
AppStore oder auf Google Play. Alle Daten bleiben selbstverständlich
anonym!
+ Arbeitszeitkalender bestellen unter 01 501 65 1202.
Im Streitfall sind regelmäßige, aktuelle und minutengenaue
Arbeitszeitaufzeichnungen vor Gericht wichtig, wenn es um das
Einfordern unbezahlter Überstunden geht. Dass der Arbeitgeber sie
abzeichnet, ist nicht zwingend notwendig.
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